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Urteil zur Spielersperre in Nordrhein-Westfalen steht noch aus / Gauselmann bereitet flächendeckendes Sperrsystem vor

Geschrieben am 07-03-2017

Bielefeld/Espelkamp (ots) - Vor dem Landgericht Bielefeld wurde
heute die Streitfrage verhandelt, ob der Fachverband Glücksspielsucht
(fags) von der Gauselmann Gruppe verlangen kann, Spielersperren wie
in Spielbanken auszusprechen, obwohl es in Nordrhein-Westfalen dafür
keine gesetzliche Grundlage gibt. Die Gauselmann Gruppe ist seit
langem von der Wichtigkeit von Spielersperren überzeugt, lehnt aber
die vom Fachverband Glückspielsucht geforderte Sperrpraxis unter
anderem wegen schwerwiegender datenschutzrechtlicher Bedenken in
Bezug auf die Ausweiskontrollen aller Spielgäste ab. Ein Urteil wurde
heute vom Landgericht Bielefeld noch nicht verkündet, sondern wird in
wenigen Wochen bekannt gegeben. Bis zur Urteilsverkündung wird die
Gauselmann Gruppe ihr bereits in einigen Bundesländern erprobtes
Sperrsystem, das datenschonend und effektiv biometrische Merkmale
prüft, weiter für den geplanten flächendeckenden freiwilligen Einsatz
in Nordrhein-Westfalen vorbereiten.

"In der heutigen Verhandlung konnten wir unsere Rechtspositionen
zur Frage der Spielersperre überzeugend darstellen. Auch wenn heute
noch kein Urteil verkündet wurde, gehen wir davon aus, dass das
Gericht unsere rechtliche Auffassung bestätigen und das Ansinnen des
Fachverbandes Glücksspielsucht zurückweisen wird. Wir wollen eine
bessere, einwandfreie und datenschutzrechtliche Sicherheit derjenigen
gewährleisten, die sich, aus welchen Gründen auch immer, in unseren
Spielstätten vom Spiel ausschließen lassen wollen", kommentiert Mario
Hoffmeister, Leiter des Zentralbereichs Kommunikation der Gauselmann
Gruppe, die heutige Verhandlung vor dem Landgericht Bielefeld.

Als verantwortungsbewusster Spielstättenbetreiber setzen wir in
Sachen Einlasskontrolle und Spielersperre auf innovative Technik -
wie auf Flughäfen -, die auch datenschutzrechtlich geprüft und
unbedenklich ist. Mit unserem Face-Check-System können wir mittels
Gesichtserkennung prüfen, welchem Spielstätten-Gast der Einlass
bedenkenlos gewährt werden kann und welchem er verwehrt wird.
Face-Check ist dabei bisherigen Einlasskontrollsystemen in puncto
Handling, Sicherheit und Datenschutz überlegen.

Spielgäste, die sich selber vom Automatenspiel ausschließen lassen
möchten, werden so zuverlässig erkannt. Außerdem ermöglicht das
System eine Altersschätzung. Bei vermeintlich minderjährigen
Besuchern benachrichtigt das System unverzüglich das
Spielstättenpersonal, damit eine zuverlässige Alterskontrolle
durchgeführt wird.

"Dass unser System in der Praxis funktioniert, zeigt sich in
Baden-Württemberg, dort haben wir aufgrund der aktuellen
Gesetzgebung, alle unsere 18 Casino Merkur-Spielotheken bereits im
vergangenen Jahr mit dem Face-Check-System ausgerüstet. Und das
System läuft hervorragend", so Mario Hoffmeister. "In
Nordrhein-Westfalen werden wir auf freiwilliger Basis alle unsere 76
Spielotheken zügig mit dem Face-Check-System ausrüsten." Einzelne
Spielstätten, etwa in Espelkamp, sind bereits mit Face-Check
ausgestattet. Hier wäre es wünschenswert, wenn die Bundesländer die
gesetzgeberischen Grundlagen, für die bundesweite Einführung eines
solchen biometrischen Systems schaffen würden. Das würde, im
Gegensatz zu Abstandsgeboten und dem Verbot von sogenannten
Mehrfachkonzessionen, ein echter Schritt in Richtung mehr Spieler-
und Verbraucherschutz sein.

Zusammen mit unseren weiteren Präventionsmaßnahmen, wie z. B.
unserer Spielerschutz-Kommission oder den regelmäßigen
Personalschulungen, sind wir Vorreiter in Sachen Verbraucher-,
Spieler- und Jugendschutz. Auch wenn sich die Zahl der pathologischen
Spieler in Deutschland seit Jahren auf einem konstant niedrigen
Niveau (0,19% - 0,56% der erwachsenen Bevölkerung) befindet, wie die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) festgestellt
hat, bleibt für uns der Verbraucher- und Jugendschutz ein zentrales
An-liegen. (Neue BZgA-Daten: Glücksspiel in Deutschland weiter
rückläufig - Suchtproblematik auf niedrigem Niveau:
http://www.bzga.de/presse/pressearchiv/?jahr=2016&nummer=1045)

Dass unsere Maßnahmen und die Ansprache von problematischen
Spielgästen tatsächlich erfolgreich sind, zeigt sich vor allem an der
gestiegenen Nachfrage von Beratungsangeboten, zeigt dies doch, dass
sich immer mehr Menschen bewusst mit ihrem Spielverhalten
auseinandersetzen. "Ein insgesamt niedriges Niveau bei pathologischen
Spielern und die erfolgreiche Präventionsarbeit unserer Branche, die
diese Spielgäste in das Hilfesystem leitet, ist eine
Erfolgsgeschichte auf die man stolz sein kann", meint Mario
Hoffmeister.

Wir bedauern sehr, dass die Klägerseite sich im Vorfeld ihrer
Klage, trotz unseres mehrfachen Angebotes, nicht mit dem
Face-Check-System auseinandergesetzt hat und Frau Ilona
Füchtenschnieder als Vorstandsmitglied des Verbandes darüber hinaus
dieses System unzutreffend als "lückenhaft" bezeichnet. "Ich finde es
sehr befremdlich, ein Spielerschutzsystem zu kritisieren, welches man
nicht im Detail kennt und es scheinbar nur deshalb ablehnt, weil es
nicht exakt ihren Vorstellungen entspricht. Fast könnte sich der
Gedanke aufdrängen, dass der Prozess vor allem wegen der öffentlichen
Aufmerksamkeit angestrebt wurde und es gar nicht um den
Verbraucherschutz und das technisch Machbare ging, was natürlich sehr
bedauerlich wäre", so Hoffmeister abschließend.



Bei Rückfragen:

Mario Hoffmeister M.A., Leiter Kommunikation
Tel.: 05772 / 49-281; Fax: -289
E-Mail: MHoffmeister@gauselmann.de
Mobil: 0171 / 9745712
Gauselmann im Internet: www.gauselmann.de oder -.com

Original-Content von: Gauselmann Gruppe, übermittelt durch news aktuell


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