Der Tagesspiegel: Bundesinstitut für Arzneimittel muss über Sterbehilfe entscheiden/
Erster Antrag nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Geschrieben am 08-03-2017 |
Berlin (ots) - Berlin - Nach dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts zum Anspruch schwer kranker Patienten auf
tödlich wirkende Betäubungsmittel liegt dem Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte ein neuer Fall vor. Es gebe einen
Antrag, mit dem die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis
Natrium-Pentobarbital beantragt worden sei, sagte ein Sprecher der
Behörde dem Tagesspiegel (Donnerstagsausgabe). Es sei noch "keine
Festlegung" getroffen worden, wann über den Antrag entschieden werde.
Die Bundesrichter hatten vergangenen Donnerstag geurteilt, dass der
Zugang zu Medikamenten für eine schmerzlose Selbsttötung "in extremen
Ausnahmesituationen" vom Staat nicht verwehrt werden darf. Angaben zu
Alter, Geschlecht und Erkrankungen des Antragstellers machte die
Behörde mit Rücksicht auf den Patienten nicht.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Newsroom, Telefon: 030-29021-14908.
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
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