Heilbronner Stimme: Abgelehnte Asylbewerber - BAMF könnte Klagewelle drohen
Geschrieben am 16-03-2017 |
Heilbronn (ots) - Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) könnte eine Klagewelle abgelehnter Flüchtlinge drohen. Der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim hat nun
Berufung zugelassen in einem Verfahren, in dem es um eine
Standard-Rechtsbelehrung des BAMF geht. Das berichtet die
"Heilbronner Stimme" (Donnerstagausgabe).
Abgelehnte Asylbewerber bekamen bislang schriftlich vom BAMF
mitgeteilt, dass sie binnen einer Woche nach Zustellung der Ablehnung
Klage beim Verwaltungsgericht einlegen könnten. Die Klage müsse
Kläger, Beklagte und Gegenstand benennen und "in deutscher Sprache
abgefasst sein". Im Kern geht es nun aber um die Frage, ob die
beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung "unrichtig" im Sinne der
Verwaltungsgerichtsordnung sei.
Ein Anwalt aus Baden-Württemberg hatte im Fall eines abgelehnten
Asylbewerbers aus Togo das entsprechende Urteil des
Verwaltungsgerichts Stuttgart angefochten. Der Anwalt Norbert
Wingerter legte Berufung ein, der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg ließ die Berufung nun zu. Weil die Rechtssache
"grundsätzliche Bedeutung" habe, schreiben die obersten
Verwaltungsrichter des Landes.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) stellte zudem bereits fest, dass
der Hinweis auf die deutsche Sprache in der Rechtsbehelfsbelehrung
des Bundesamtes "dem Betroffenen möglicherweise die Rechtsverfolgung
in einer nicht vom Gesetz gewollten Weise erschwert". Es könne der
Eindruck entstehen, dass der Betreffende "selbst für die Schriftform
zu sorgen hat", so der VGH. Dies stünde im Widerspruch zur
Möglichkeit, Klage auch mündlich in der Geschäftsstelle eines
Verwaltungsgerichts zu erheben. Manfred Frank, Sprecher des
baden-württembergischen VGH, sagte dazu der "Heilbronner Stimme",
dass sich im Falle einer Niederlage des Bundesamts die Frist für
Asylbewerber, doch noch gegen einen abgelehnten Bescheid zu klagen,
"um ein Jahr verlängert".
Das bedeutet: Hat der Heilbronner Anwalt Wingerter in der Berufung
Erfolg und würde die Frist zur Klageeinreichung um ein Jahr
verlängert, könnten zehntausende abgelehnte Asylbewerber nachträglich
den Rechtsweg beschreiten.
Jurist Wingerter sieht einen "entscheidenden Fehler" in den
bisherigen Ablehnungsschreiben des Bundesamts. Ein abgelehnter
Asylbewerber hat laut Verwaltungsgerichtsordnung auch die
Möglichkeit, ein Rechtsmittel mündlich "zu Protokoll der
Geschäftsstelle" einzulegen. Davon stehe in der Belehrung kein Wort,
kritisiert der Anwalt. Es werde der Eindruck erweckt, ein
Asylbewerber, der möglicherweise nicht gut Deutsch spreche, müsse
dies schriftlich in deutscher Sprache tun. Als "skandalös" wertet der
Jurist, dass das Bundesamt den Hinweis offenbar bewusst weglasse.
In einem Schreiben zum Berufungsverfahren führt das BAMF aus, dass
der Gesetzgeber eine ausgedehnte Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis
auf eine mündliche Klageerhebung "weder befürwortet noch gebilligt
hätte". Dies wäre "nicht im Interesse der Allgemeinheit". Zudem wolle
der Gesetzgeber "zur Vermeidung der Überbelastung der Gerichte
Asylverfahren beschleunigen". Wingerter sieht eine solche Haltung
äußerst kritisch. Weil Rechtsmittelbelehrungen zum Schutz von
einzelnen Empfängern von Urteilen geschaffen wurden, "nicht aus
Interesse des ganzen Volkes".
Dass sich im Fall des Falles gleich Tausende Verfahren verzögern,
glaubt das Bundesamt nicht. Man gehe nicht davon aus, dass abgelehnte
Asylbewerber bisher auf eine Klage verzichtet haben, "weil sie sich
wegen der Rechtsbehelfsbelehrung dazu nicht fristgerecht in der Lage
gesehen haben", teilt Sprecherin Andrea Brinkmann mit. Was das
Standardschreiben angeht, hat die Behörde allerdings inzwischen
reagiert. "Im Interesse einer erhöhten Rechtssicherheit wurde bereits
veranlasst", so Brinkmann, dass der Hinweis auf die deutsche Sprache
"künftig entfallen soll".
Im Jahr 2016 wurden 173.846 Asylbewerber laut Bundesstatistik
abgelehnt. Die Klagequote lag bei 25 Prozent, was rund 43.000
Personen entspricht.
Pressekontakt:
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Chefredaktion
Telefon: +49 (07131) 615-794
politik@stimme.de
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