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Weser-Kurier: Über Abschiebungen in einem Rechtsstaat schreibt Ralf Michel:

Geschrieben am 01-05-2017

Bremen (ots) - Dieser Fall enthält alles, was Volkes Seele zum
Kochen bringt: Ibrahim M. ist nicht nur ein Intensivtäter mit
Migrationshintergrund, der nicht abgeschoben werden kann. Nein, er
versucht auch noch, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden, um
den Rest seiner sechsjährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung in
Freiheit verbüßen zu dürfen. Und dies zu allem Überfluss, obwohl er
in Haft gleich mehrfach gegen die Anstaltsordnung verstoßen hat und
außerdem schon der nächste Strafprozess gegen ihn vorbereitet wird.
Kann das sein? Darf das sein? Einmal ganz abgesehen von der Frage, in
welches Land man einen staatenlosen Menschen denn überhaupt
abschieben soll. Und ebenfalls mal abgesehen von der Überlegung, was
eigentlich ein Land wie in diesem Fall die Türkei dazu bringen soll,
einen Menschen, der in Deutschland aufgewachsen und kriminell
geworden ist, nach über 30 Jahren mit offenen Armen zu empfangen.
Natürlich kann und darf das so sein. Muss es sogar. Denn noch eines
zeigt der Fall von Ibrahim M. auf geradezu exemplarische Weise:
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Und in einem solchen gelten Gesetze
auch für Schwerverbrecher.



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Weser-Kurier
Leiter Zentraldesk
Telefon: +49(0)421 3671 3200
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