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VW Skandal - Neulieferung: brisanter Hinweis des Oberlandesgerichts Stuttgart und Urteilsflut gegen Händler

Geschrieben am 30-11-2017

Lahr (ots) - Erneut ist es im VW Abgasskandal zu einer Urteilsflut
in Nachlieferungsfällen gekommen. Auch das Oberlandesgericht
Stuttgart hat sich in einem Verfahren positiv zur einer Nachlieferung
geäußert.

In allen Fällen verlangten die von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretenen Geschädigten die
Neulieferung eines nicht manipulierten Fahrzeugs aus der aktuellen
Serienproduktion des VW-Konzerns gegen Rückgabe des manipulierten
Fahrzeuges, ohne für dessen Nutzung eine Nutzungsentschädigung
bezahlen zu müssen. Diese Geschädigten haben von einem Händler oder
von der Volkswagen AG einen Neuwagen gekauft, der mit der
Manipulationssoftware versehen ist. Immer mehr Gerichte geben er
diesen Klagen statt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat zwischenzeitlich zahlreiche Urteile
auf Neulieferung gegen verschiedene Händler erstritten.

Nunmehr haben sich erstmals Oberlandesgerichte positiv in
Berufungsverfahren in Nachlieferungsfällen geäußert.

So hat das Oberlandesgericht Oldenburg, 13 U 54/17, welches über
eine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Osnabrück zu
entscheiden hat, Zweifel an dem Update von VW kundgetan. In dem
dortigen Verfahren geht es um die Nachlieferung eines Audi Q5.

In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München, 8 U 1710/17
hat das Oberlandesgericht München ebenfalls Zweifel an dem Update von
VW kundgetan. Dort geht es um die Nachlieferung eines Audi A3.

Auch das Oberlandesgericht Stuttgart, 3 U 133/17 hat sich positiv
in einem Nachlieferungsfall geäußert. Das Landgericht Stuttgart hatte
die Klage gegen den Händler noch abgewiesen mit der Begründung, dass
die Neulieferung eines aktuellen Serienmodells nicht verlangt werden
kann, weil es zu große Unterschiede im Vergleich zum bestellten
Modell aufweise. Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart könne
deshalb im Abgasskandal die Nachlieferung des aktuellen Modells nicht
verlangt werden. Dagegen ging der Kläger in die Berufung vor dem
Oberlandesgericht Stuttgart. Das Oberlandesgericht Stuttgart erteilte
nunmehr einen Hinweis mit dem folgenden Wortlaut und schlug vor, in
Vergleichsverhandlungen einzutreten:

"Es erscheint zweifelhaft, ob die Annahme des Landgerichts, eine
Nachlieferung sei unmöglich, tragfähig begründet ist. Nach dem
beiderseitigen Sachvortrag und den Feststellungen des Landgerichts
ergeben sich infolge einer Änderung der Motorisierung beim Modell
Yeti Abweichungen in der Ausstattung nur insofern. als nach den
Änderungen ab Juni 2015 der 2,0 I-Motor mit 1968 ccm nunmehr nur noch
in einer Leistungsstufe mit 110 kw (150 PS) angeboten wird, Diese
Änderung wurde von Herrn Nlemeyer von Skoda Deutschland in der
mündlichen Verhandlung beim Landgericht als "Facelifting" bezeichnet.
Sie nach seinen Angaben - was zwangsläufig ist - Folgewirkungen für
die Parameter Höchstgeschwindigkeit, Verbrauch, Gewicht,
Beschleunigung. Damit zusammen hängen wohl auch die günstigeren
Emissionswerte mit der Folge einer Einstufung in Euro 6. Im
Tatsächlichen ist dies unstreitig (vgl. auch Protokoll des
Landgerichts S. 19.05.2017, S. 5). Nach vorläufiger Einschätzung des
Senats handelt es sich hier bel der Leistungsänderung um 10 PS
gegenüber dem gekauften Fahrzeug mit entsprechenden Auswirkungen auf
die genannten Werte nicht um mehrfache Unterschiede in der
Fahrzeugausstattung, sondern um eine einheitliche Veränderung, die
nicht so gravierend sein dürfte, dass damit schon eine
Gattungsänderung verbunden ist."

In einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Aachen, 12 U 106/
17 hat das Landgericht Aachen einen Händler dazu verurteilt, einen VW
Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion nachzuliefern gegen
Rückgabe des manipulierten Tiguan, ohne dass eine
Nutzungsentschädigung bezahlt werden muss.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Regensburg, 4 O 406/16 hat
das Landgericht Regensburg einen Händler dazu verurteilt, einen Audi
Q5 aus der aktuellen Serienproduktion nachzuliefern gegen Rückgabe
des manipulierten Audi Q5, ohne dass eine Nutzungsentschädigung
bezahlt werden muss.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Arnsberg, 4 O 398/16 wurde
ein Händler dazu verurteilt, einem Geschädigten einen neuen Audi Q3
aus der aktuellen Serienproduktion nachzuliefern gegen Rückgabe des
manipulierten Audi Q3, ohne dass der Geschädigte eine
Nutzungsentschädigung bezahlen muss.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Arnsberg, 4 O 138/17 hat
das Landgericht Arnsberg einen Händler dazu verurteilt, einen VW
Sharan aus der aktuellen Serienproduktion nachzuliefern gegen
Rückgabe des manipulierten VW Sharan und gegen Zahlung einer
Nutzungsentschädigung.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg, 12 O 2076/17
wurde ein Händler dazu verurteilt, einen Audi A4 aus der aktuellen
Serienproduktion nachzuliefern gegen Rückgabe des manipulierten Audi
A4, ohne dass eine Nutzungsentschädigung bezahlt werden muss.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Ulm, 2 O 182/17 wurde ein
Händler dazu verurteilt, einen VW Passat aus der aktuellen
Serienproduktion nachzuliefern gegen Rückgabe des manipulierten
Passat ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung.

Zahlreiche weitere Urteile auf Nachlieferung wurden durch die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten.
Dies ist besonders erfreulich, weil diese Urteile sehr
verbraucherfreundlich sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor,
dass ein Verbraucher, wenn er Nachlieferung verlangen kann, das alte
Fahrzeug zurückgeben muss, dafür jedoch keine Nutzungsentschädigung
zu bezahlen hat. Dies ist für den VW-Konzerns und für die Händler
besonders brisant, weil sie an die Kläger dann ein neues Fahrzeug
liefern müssen und lediglich ein gebrauchtes Fahrzeug zurückerhalten.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilte dazu mit: "Soweit ersichtlich
sind wir bisher die einzige Kanzlei bundesweit, die derartige Urteile
erstritten hat. Immer mehr Gerichte, nunmehr auch erste
Oberlandesgerichte, stimmen unserer Auffassung zu. Die Gerichte
scheinen immer mehr zu erkennen, dass die Fahrzeuge, die manipuliert
wurden, mangelhaft sind und die Kläger deshalb einen Neuwagen
verlangen können. Es ist jedoch Eile geboten, weil diese Ansprüche
voraussichtlich Ende 2017 endgültig verjähren werden."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
4.700 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger).



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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