Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel nach 30. November (FOTO)
Geschrieben am 05-12-2017 |
Coburg (ots) -
Tipps für den Alltag
Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung,
der 30. November, ist vorbei. Was ist, wenn die Rechnung des
Versicherers erst danach kommt und man eben auch erst später erfährt,
dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man
zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt
das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: Erst mit Erhalt der
Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt, wie
die HUK-COBURG mitteilt, die vierwöchige Kündigungsfrist zu laufen.
Darum sollte die Rechnung sehr genau gelesen werden, falls ein
Sonderkündigungsrecht besteht, muss der bisherige Versicherer seinen
Kunden klar und deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zu einem
günstigeren Kfz-Versicherer steht dann auch nach dem Stichtag nichts
mehr im Weg.
Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall noch, denn die
Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Oft
lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Beim
Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch
Vorsicht, kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und oft
handelt es sich leistungsseitig um ein abgespecktes Angebot.
Wechselwillige sollten also in mehreren Portalen gleichzeitig
recherchieren. Die Rechner arbeiten auf Provisionsbasis, sind also
nur bedingt unabhängig. Einige Direktversicherer sind dort gar nicht
zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei
Direktversicherern.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel. 09561/96-2084
Mail: Karin.Benning@huk-coburg.de
Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell
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