Amsinck zum Haushalt und zu rentenpolitischen Forderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund
Geschrieben am 06-12-2017 |
Berlin (ots) - Der Vorsitzende des Vorstands der Deutschen
Rentenversicherung Bund, Christian Amsinck, befasste sich in seinem
Bericht bei der heute tagenden Vertreterversammlung mit dem
Haushaltsplan 2018. Darüber hinaus formulierte er die wichtigsten
rentenpolitischen Forderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund
für diese Legislaturperiode.
Gesamtvolumen des Haushalts 2018
Der Haushaltsplan der Deutschen Rentenversicherung Bund für 2018
hat nach Amsincks Worten ein Volumen von insgesamt 148,7 Milliarden
Euro. 87 Prozent der Haushaltsmittel seien für Rentenausgaben
eingeplant. Für die Rehabilitation seien 2,83 Milliarden Euro
vorgesehen. Mit den geplanten Verwaltungs- und Verfahrenskosten in
Höhe von 1,58 Milliarden Euro werde die gesetzlich vorgeschriebene,
anteilige Ausgabenobergrenze um 60 Millionen Euro unterschritten.
Ausweitung von Kindererziehungszeiten sachgerecht finanzieren
Amsinck appellierte in seinem Bericht an die Politik, die 2014
vorgenommene Ausweitung der Kindererziehungszeiten endlich
vollständig und systemgerecht aus Steuermitteln zu finanzieren. Es
handele sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren
Kosten nicht von der Rentenversicherung zu tragen seien. Zu
Forderungen nach erneuten Verbesserung bei der Anerkennung von
Kindererziehungszeiten machte Amsinck deutlich: "Keinesfalls dürfen
die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler mit den zusätzlichen
Aufwendungen in Höhe von gut sieben Milliarden Euro belastet werden."
Bund soll sich stärker an der Finanzierung der Knappschaft
beteiligen
Amsinck befasste sich in seinem Bericht auch mit dem
Wanderungsausgleich an die Knappschaft. Mit dem Wanderungsausgleich
sollen Beitragsverluste ausgeglichen werden, die der
knappschaftlichen Rentenversicherung durch den Wechsel von ehemals
Knappschaftsversicherten zu den anderen Rentenversicherungsträgern
entstehen. Damit sollen die Folgen des Strukturwandels im Bergbau
abgefedert werden. Da im kommenden Jahr die letzte Zeche im
Ruhrgebiet geschlossen werde, dürften solche Wechsel kaum mehr
vorkommen, so Amsinck. Im Ergebnis subventionierten damit
Beitragszahler der Rentenversicherung den Staatshaushalt, aus dem
ansonsten die Defizite in der knappschaftlichen Rentenversicherung zu
decken seien. Amsinck forderte daher eine sachgerechte Beteiligung
des Bundes an der Finanzierung der Knappschaft. Für den
Wanderungsausgleich seien für die Deutsche Rentenversicherung Bund
für das nächste Jahr rund 1,3 Milliarden Euro veranschlagt, für die
gesamte Rentenversicherung sogar 2,7 Milliarden Euro.
Liquiditätsengpässe in der Rentenversicherung vermeiden
Amsinck forderte auch eine ausreichende finanzielle
Mindestausstattung der Rentenversicherung. Er erinnerte an die 2015
von der Vertreterversammlung gefasste Entschließung, in der
gesetzgeberische Maßnahmen zur Vermeidung von möglichen
Liquiditätsengpässen in der Rentenversicherung gefordert werden. Dies
sei etwa durch eine Anhebung der gesetzlichen Untergrenze für die
Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben möglich. "Wir
fordern nicht mehr, als dass ein drohender Vertrauensverlust in die
Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung von vornherein
ausgeschlossen wird", so Amsinck.
Der vollständige Bericht Amsincks ist im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
pressestelle@drv-bund.de
Original-Content von: Deutsche Rentenversicherung Bund, übermittelt durch news aktuell
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