Heutiges Urteil des VG Schleswig zu den Abschalteinrichtungen bei Opel und VW Diesel: Deutschland verstößt weiter gegen das Völkerrecht wegen unzureichender Klagerechte für Umweltverbände
Geschrieben am 13-12-2017 |
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe wird Sprungrevision gegen die
heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig zum
Bundesverwaltungsgericht einlegen - Beklagte Bundesregierung ist
aufgefordert, wegen der grundsätzlichen Bedeutung den Weg für eine
Sprungrevision freizumachen - DUH wird den Völkerrechtsverstoß sofort
dem dafür zuständigen Aarhus Compliance Committee anzeigen -
Verwaltungsgericht hat ausdrücklich Kraftfahrt-Bundesamt und
Volkswagen widersprochen: Die mit unzulässigen Abschalteinrichtungen
des VW-Konzerns ausgestatteten Diesel-Pkw entsprechen nicht dem
genehmigten Fahrzeugtyp - Die VW-Betrugsdiesel hätten niemals
verkauft und zugelassen werden dürfen
Die heutigen Urteile des Verwaltungsgerichts Schleswig zu den
nachgewiesenen Abschalteinrichtungen bei Opel und Volkswagen
Diesel-Pkw, mit denen die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
wegen eines vom Gericht so bewerteten fehlenden Klagerechts
abgewiesen wurden, haben im Ergebnis zur Folge, dass sich Deutschland
fortwährend völkerrechtswidrig verhält. Nach der Aarhus-Konvention
ist Deutschland bereits seit Jahren verpflichtet, Umweltverbänden
Klagerechte bei jedem Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften zu
gewähren.
Mit der erst vor wenigen Wochen in Kraft getretenen Novelle des
Umweltrechtsbehelfsgesetzes wollte Deutschland sicherstellen, nicht
zum wiederholten Mal wegen unzureichender Klagerechte durch den EuGH
und das Aarhus Compliance Committee verurteilt zu werden. Nach
Auffassung des VG Schleswig bestehen diese Klagerechte immer noch
nicht. Der Vorsitzende Richter hat aber deutlich gemacht, dass es
sich bei diesen Klagen um "rechtliches Neuland" handelt und daher die
Berufung und die Sprungrevision zugelassen wird.
Die DUH bedauert, dass das Verwaltungsgericht zur schnelleren
Klärung der Rechtslage die Sache nicht sofort dem EuGH vorgelegt hat.
Die DUH wird daher Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen und fordert
die Bundesregierung auf, der durch das Gericht zugelassenen
Sprungrevision zuzustimmen, so dass der Rechtsstreit sofort durch das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden werden kann. Parallel
wird die DUH das Aarhus Compliance Committee unverzüglich über die
fortwährende Verletzung des Völkerrechts durch Deutschland
informieren.
Im Rahmen der mündlichen Anhörung hat das Verwaltungsgericht
ausdrücklich dem Kraftfahrt-Bundesamt und der beigeladenen Volkswagen
AG widersprochen: Die mit unzulässigen Abschalteinrichtungen des
VW-Konzerns ausgestatteten Diesel-Pkw entsprechen nicht dem
genehmigten Fahrzeugtyp. Daraus ergibt sich für die DUH in der Sache:
Die VW-Betrugsdiesel hätten niemals verkauft und zugelassen werden
dürfen.
"Die Rechtsansicht des Gerichts, dass weder ein von Dieselabgasen
betroffener Bürger noch ein Umweltverband berechtigt ist, die
Zulassungspraxis des Kraftfahrtbundesamts vor Gericht zu bringen, ist
der Offenbarungseid des Rechtsstaats. 12.860 Menschen sterben jedes
Jahr vorzeitig an den Folgen des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid,
aber das Gericht verneint ausdrücklich das Klageberecht für
Betroffene und Verbände. Der mündliche Hinweis des Rechtsvertreters
des Kraftfahrtbundesamtes, die Zulassungsbehörden würden sich
gegenseitig kontrollieren, zeigt dessen rechtsstaatsfeindliche
Haltung. Damit wird die Kungelei zwischen Bundesregierung,
Zulassungsbehörde und Autokonzerne unkontrolliert weiter gehen", so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren
vertritt, kommentiert das Urteil wie folgt: "Wie man es auch wendet:
Deutschland handelt rechtswidrig. Besteht das Klagerecht nicht,
handelt Deutschland völkerrechtswidrig. Besteht das Klagerecht, deckt
das KBA die Autohersteller, was nicht zu tolerieren ist. Weder das
eine noch das andere kann man in einem Rechtsstaat akzeptieren."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen und Klinger
Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
618564
weitere Artikel:
- Maag: Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beibehalten Berlin (ots) - § 219a StGB ist konsequenter Bestandteil der
Beratungslösung
In der aktuellen Diskussion um Paragraf 219a des Strafgesetzbuches
fordert die Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das
dort verankerte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche unverändert
beizubehalten. Dazu erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag:
"§ 219a StGB, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet,
muss unverändert beibehalten werden. Das Werbeverbot ist ein
wichtiger und mehr...
- Noch immer schlechte Karten für Fische: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish kritisieren Versagen der EU-Fischereiminister, Überfischung zu beenden Berlin (ots) - EU-Fischereirat beschließt Fangquoten für 2018 in
Atlantik und Nordsee - Fast die Hälfte der Fischbestände werden immer
noch überfischt - Wissenschaftliche Empfehlungen werden ignoriert -
Europäischer Aal und Seebarsch zahlen hohen Preis
Obwohl sich alle EU-Mitgliedsstaaten 2014 rechtlich dazu
verpflichtet haben, die Überfischung in den europäischen Gewässern
bis 2015 oder schrittweise bis spätestens 2020 zu beenden, haben die
EU-Fischereiminister heute zugestimmt, sich über rechtliche,
wissenschaftliche und moralische mehr...
- Pfeiffer: WTO stärken und weiterentwickeln Berlin (ots) - Deutschland profitiert vom multilateralen
Handelssystem
Am heutigen Mittwoch endete in Buenos Aires die 11.
Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO). Hierzu erklärt
der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer:
"Wir brauchen eine starke und effiziente WTO, denn ein freier
Welthandel ist die entscheidende Voraussetzung für mehr
Wirtschaftswachstum und sichere Arbeitsplätze in Deutschland und
Europa. Daher gilt es, in den Bemühungen für eine Stärkung mehr...
- NOZ: Finanzhilfe für Terroropfer: Weißer Ring lehnt pauschale Entschädigungen ab Osnabrück (ots) - Finanzhilfe für Terroropfer: Weißer Ring lehnt
pauschale Entschädigungen ab
Verbandsvorsitzende Müller-Piepenkötter: Keine Schlechterstellung
von Opfern
Osnabrück. Im Gegensatz zum Opferbeauftragten Kurt Beck fordert
der Weiße Ring für die Terroropfer des Berliner Weihnachtsmarkts
keine pauschalen, sondern weiterhin individuell angepasste
Entschädigungen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Donnerstag) sagte die Bundesvorsitzende Roswitha
Müller-Piepenkötter: "Mit Pauschalsätzen ist mehr...
- Rupprecht/Kaufmann: Rekordausgaben des Bundes beim BAföG Berlin (ots) - Union will BAföG-Leistungen auch in der neuen
Legislaturperiode weiter verbessern
Am heutigen Mittwoch hat das Kabinett den 21. BAföG-Bericht
beschlossen. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Albert Rupprecht, und der zuständige
Berichterstatter, Stefan Kaufmann:
Albert Rupprecht: "Das BAföG schafft mehr Bildungsgerechtigkeit
und Bildungschancen. Es hilft den jungen Menschen, die aus
finanziellen Gründen sonst auf ein Studium verzichten müssten. Der
aktuelle mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|