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MiFID II - eine neue Chance für den Wertpapierhandel / Vertrauen in Banken soll gestärkt werden / Richtlinie als Promoter des Privatkundengeschäftes

Geschrieben am 03-01-2018

Hamburg (ots) - Zum 3. Januar 2018 vollzieht sich mit dem
Inkrafttreten von MiFID II in der Wertpapierberatung ein erneuter
Paradigmenwechsel. Banken und Sparkassen können dies als Bedrohung
sehen - oder aber als Chance nutzen. Denn die neuen Regularien
bringen nicht nur erhöhten Aufwand, sondern auch Vorteile mit sich.
Wenn diese ausgeschöpft werden, können zusätzliche Umsätze im
Wertpapiergeschäft mit Privatkunden generiert werden.

Der europäische Gesetzgeber hat auf Verwerfungen im Finanzwesen
und Missstände in der Anlageberatung reagiert und die Richtlinie
MiFID ergänzt und erweitert. Das Ziel von MiFID II ist eine weitere
europaweite Harmonisierung der Finanzmärkte und eine Stärkung des
Schutzes der Anleger. Auf diese Weise soll das Vertrauen in das
Finanzwesen nachhaltig gestärkt werden. "Die Banken sollten MiFID II
weniger als Last, denn als Chance verstehen. Die neuen Standards
erleichtern die Kundenberatung und ermöglichen eine Steigerung der
dringend gebrauchten Provisionserträge," sagt Lars Reese, Partner bei
Berg Lund & Company.

Schonungslose Kostentransparenz und bessere Empfehlungsstandards
sollen Anleger schützen

Die Stärkung des Anlegerschutzes soll erreicht werden, indem in
der Kundenberatung mehr auf bedarfsgerechte Empfehlungen und
Kostentransparenz geachtet wird. Künftig müssen alle Kosten rund um
ein Finanzprodukt vollständig und verständlich ausgewiesen werden.
Dazu gehören Provisionen, Ordergebühren, Verkaufskosten sowie Kosten
durch Drittanbieter, deren Leistungen die Bank in Anspruch nimmt.
"Eine schonungslose Offenlegung aller Kosten ist in Zeiten der
allgegenwärtigen Online-Preis- und Kostenvergleiche längst
überfällig. Die Institute müssen verstehen, dass sie das Vertrauen
der Kunden ohne vollumfängliche Transparenz nicht zurückgewinnen", so
BLC Experte Reese.

Die Beratungsqualität soll unter anderem durch die sogenannte
Geeignetheitserklärung verbessert werden. Sie dokumentiert die
Eignung der empfohlenen Anlagen für den Kunden und ersetzt das 2010
national eingeführte Beratungsprotokoll, in dem zusätzlich der
Verlauf des Beratungsgespräches festgehalten wurde. Darüber hinaus
wurden die Dokumentationspflichten erweitert, etwa um eine obligate
Aufzeichnung und Archivierung von telefonischen Beratungsgesprächen.
Dies erleichtert sowohl dem Kunden als auch den Banken die
Beweisführung, sollte es zum Streitfall kommen. Mit Hilfe dieser
Neuerungen sollen Anleger wieder auf die Empfehlung des Beraters
vertrauen können. Davon profitieren auch die Banken, denn das neu
gewonnene Vertrauen schlägt sich - richtig genutzt - in einem höheren
Umsatz und folglich in gesteigerten Provisionserlösen für die
Kreditinstitute nieder.

Banken können Erträge steigern, wenn sie noch einen Schritt weiter
gehen

"Wenn es den Banken gelingt, ihr Wertpapiergeschäft im Zuge von
MiFID II auf ein neues Qualitäts- und Standardisierungsniveau zu
bringen, kann die Neuerung der Finanzmarktrichtline zum Promoter des
Privatkundengeschäfts werden", sagt Lars Reese. Unter
Berücksichtigung der angespannten Ertragssituation der Banken sei
diese "Kür" sogar eine alternativlose Pflichtaufgabe. Voraussetzung
ist dem Experten zufolge, dass die Institute Strategie und Prozesse
so aufstellen, dass die Wertpapierberatung im Breitengeschäft
kundenorientiert, effizient und möglichst standardisiert abläuft.
Unter diesen Rahmenbedingungen können die Institute ihr
Wertpapieranlagegeschäft wieder einer größeren Anzahl an Beratern
anvertrauen und somit die Vertriebsoberfläche ausbauen.

Zum Hintergrund

Das Zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf
Grund europäischer Rechtsakte (2. FiMaNoG) tritt in weiten Teilen zum
03.01.2018 in Kraft, um die Vorgaben der überarbeiteten
Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) in deutsches Recht umzusetzen. Die
Regelungen der ergänzenden Finanzmarktverordnung (Markets in
Financial Instruments Regulation - MiFIR) gelten unmittelbar ohne
"Übersetzung" durch den nationalen Gesetzgeber als Vorgabe für die
Banken und Sparkassen.

Über Berg Lund & Company

Das mittelständische Beratungshaus wurde 1999 als Kampmann, Berg &
Partner gegründet und tritt seit Juli 2017 unter der neuen Marke Berg
Lund & Company (BLC) auf. BLC löst gemeinsam mit seinen Klienten
komplexe Zukunftsthemen mit großer wirtschaftlicher Tragweite und
legt dabei höchsten Anspruch an Qualität, Ergebnissteigerung und
Praxistauglichkeit. Dafür steht Berg Lund & Company mit einem Team
exzellenter und erfahrener Topmanagement-Berater. Als inhaltliche
Kompetenzfelder besetzt BLC insbesondere "Unternehmensstrategie &
digitale Transformation", "CRM & Vertrieb", "Governance &
Compliance", "Fusionen & Transaktionen" sowie "operative Exzellenz".
Mehr Informationen unter berg-lund.de.



Pressekontakt:
Faktenkontor GmbH
Juliana Hartwig
Tel.: +49 40 253 185-122
E-Mail: juliana.hartwig@faktenkontor.de

Original-Content von: Berg Lund & Company, übermittelt durch news aktuell


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