BDZV: Netzwerkdurchsetzungsgesetz funktioniert nicht / Zeitungsverleger kritisieren Blockade des Twitter-Accounts von "Titanic" als Zensur
Geschrieben am 04-01-2018 |
Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat die Blockade des Satiremagazins "Titanic" auf Twitter als
"Zensur" kritisiert. "Nun tritt ein, wovor wir bereits bei der
Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gewarnt haben",
sagte BDZ-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Die Plattformbetreiber
würden "im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit" entscheiden, um sich
vor möglichen hohen Geldstrafen des am 1. Januar 2018 in Kraft
getretenen NetzDG zu schützen.
An die Stelle des Rechtsstaats trete, so Wolff weiter, eine
"private Medienpolizei". Doch könnten private Netzwerke weder
rechtlich noch faktisch ein Gerichtsverfahren ersetzen. Vielmehr
müssten sie, um das Risiko von Millionenbußen abzuwenden, schon bei
bloßem Verdacht auf Strafbarkeit löschen. Es sei nicht hinnehmbar,
dass wie hier im Fall Twitter ein privatwirtschaftliches Unternehmen
in den USA darüber entscheide, was deutsche Leser und Nutzer zu sehen
bekämen. Anlass der Blockade des "Titanic-Accounts" auf Twitter war
ein satirischer Tweet des Magazins gegen die AfD-Politikerin Beatrix
von Storch.
Pressekontakt:
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Original-Content von: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell
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