Tews: "Engagement des bpa zahlt sich für Pflegebedürftige aus" / bpa begrüßt Anpassungen der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie
Geschrieben am 23-01-2018 |
Berlin (ots) - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Anpassungen
der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) beschlossen. Als
Leistung der häuslichen Krankenpflege können Patientinnen und
Patienten zukünftig Hilfe beim An- und Ausziehen von ärztlich
verordneten Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen bereits ab der
Kompressionsklasse I erhalten. Durch die Kompressionstherapie werden
insbesondere bei multimorbiden Menschen offene Wunden und
Wundheilungsstörungen vermieden.
"Der bpa hat sich für diese dringend notwendigen Anpassungen seit
langem stark gemacht, weil unsere Dienste in der täglichen Praxis
immer wieder erlebt haben, wie Pflegebedürftige zurecht mit
Unverständnis auf die ihnen scheinbar vorenthaltenen Leistungen
reagiert haben. Gleichzeitig wurde es den Pflegediensten zum Nachteil
ausgelegt, wenn sie aufgrund ärztlicher Verordnung die
Kompressionsstrümpfe der Klasse I dem Pflegebedürftigen angezogen
haben. Mit dem Beschluss des G-BA wird nicht nur eine
Gerechtigkeitslücke geschlossen, sondern auch eine umfassendere
ambulante Versorgung ermöglicht. Damit zahlt sich das Engagement des
bpa für tausende Menschen, die zuhause gepflegt werden, aus", so
bpa-Geschäftsführer Bernd Tews.
Zudem wurde in der HKP-RL der gesetzliche Anspruch auf sogenannte
Unterstützungspflege ergänzt: Bei schwerer Krankheit - beispielsweise
nach einem Krankenhausaufenthalt - können Leistungen der Grundpflege
und hauswirtschaftlichen Versorgung auch dann verordnet werden, wenn
keine medizinische Behandlungspflege angezeigt ist.
Beide Beschlüsse des G-BA liegen nun beim
Bundesgesundheitsministerium, in Kraft treten sie nach deren Prüfung
und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 305.000 Arbeitsplätze und circa
23.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 24,2 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Olaf Bentlage, bpa-Pressesprecher, Tel.: 030/30 87 88
60, www.bpa.de
Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell
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