rbb exklusiv: Unterschiedliche Schadensregulierung für Braunkohle- und Steinkohle-Geschädigte
Geschrieben am 09-02-2018 |
Berlin (ots) -
Sperrfrist: 09.02.2018 06:00
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Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.
Achtung Sperrfrist 9.2.18, 6.00 Uhr
Betroffene vom Braunkohletagebau werden in Brandenburg und Sachsen
selten entschädigt. Von 124 angemeldeten Schadensfällen an Häusern
und Grundstücken wurden nach rbb-Recherchen in den vergangenen beiden
Jahren nur 3 Fälle reguliert. Das ist eine Quote von 2,4 Prozent.
Verglichen damit werden im Steinkohlebergbau in Nordrhein-Westfalen
und im Saarland nahezu 100 Prozent der gemeldeten Schäden reguliert.
Im vergangenen Jahr waren es mehr als 20.000.
Der in Brandenburg und Sachsen aktive Braunkohlebetreiber LEAG
erklärt dazu, alle Fälle würden geprüft und begründet die geringe
Entschädigungsquote mit zeitaufwändigen Untersuchungen. Die LMBV, die
für Alttagebaue aus der DDR verantwortlich ist, gibt an, dass viele
der gemeldeten Fälle keine Bergbauschäden seien. Zudem würden Bürger
häufig unvollständige Unterlagen einreichen.
Die Entschädigung von Bergbauschäden ist im Bundesberggesetz
geregelt. Schäden über Steinkohlegruben werden automatisch als
Bergbauschäden eingestuft. Für den Tagebau gibt es eine solche
Regelung nicht. Die Bundesvorsitzende der Grünen Annalena Baerbock
fordert von der Bundesregierung, die Ungleichbehandlung zu beenden.
"Es gibt in meinen Augen keinen Grund, weshalb Menschen, die von
Bergbauschäden durch Braunkohle betroffen sind, schlechter gestellt
werden, als Geschädigte durch den Steinkohlebergbau", erklärte sie im
rbb.
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Redaktion Investigatives und Hintergrund
Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin
Tel.: (030) 97 99 3-30333
Fax: (030) 97 99 3-30309
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