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Gefängnisstrafe für Holocaust-Leugnerin Haverbeck: "Keine Fahnenflucht"

Geschrieben am 13-02-2018

Hamburg (ots) - Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss nun
doch ins Gefängnis: Nach mehreren Verurteilungen ist ein erstes
Urteil gegen die 89-jährige Rechtsextremistin rechtskräftig geworden.
Dem NDR-Politikmagazin "Panorama" im Ersten sagte sie, sie wisse noch
nicht genau, wie es nun weitergehe. Unterstützer hätten ihr eine
Flucht ins Ausland nahe gelegt. "Fahnenflucht kommt für mich in
meinem Alter aber nicht in Frage", unterstrich Haverbeck.

Zwei Jahre Haft stehen der Auschwitz-Leugnerin Haverbeck jetzt
bevor, weil sie wiederholt die Nazi-Verbrechen bestritten und damit
die Herrschaft der Nationalsozialisten gerechtfertigt hatte. Das
Oberlandesgericht Celle hat die Revision gegen ein Urteil vom
Landgericht Verden zurückgewiesen, wie eine Sprecherin "Panorama"
bestätigte. Damit ist das Urteil rechtskräftig und Haverbeck muss
demnächst ihre Haftstrafe antreten. Über eine mögliche
Haftunfähigkeit muss die zuständige Staatsanwaltschaft Verden
entscheiden.

Das Landgericht Verden hatte Haverbeck im August vergangenen
Jahres wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu einer zweijährigen
Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Hintergrund waren Beiträge
der Rechtsextremistin im Neonazi-Blatt "Stimme des Reiches". Darin
bestritt sie den Holocaust. "Wir haben nicht die Erwartung, dass Sie
aufhören", sagte Richter Joachim Lotz bei der Urteilsverkündung zur
Angeklagten. Haverbeck ist mehrfach vorbestraft und macht dennoch
weiter. Haverbeck tritt nicht nur regelmäßig in rechtsextremen
Kreisen als Referentin auf, sondern stellt den Massenmord der
Deutschen an den Juden auch in ihren Schriften als "Lüge" dar. Auch
im "Panorama"-Interview hatte sie den Holocaust mehrfach geleugnet.
Ihre krude Argumentation, dass Auschwitz kein Vernichtungslager,
sondern ein Arbeitslager gewesen sei, ist freilich widerlegt. Dennoch
hat die Auschwitz-Leugnerin ihre Anhänger in weiten Teilen der
rechtsextremen Szene. Unterstützer prangern im Rahmen der Prozesse
gegen Haverbeck eine vermeintliche "Gesinnungsjustiz" an. Seit Ende
2015 sammelt Haverbeck Urteile mit Gefängnisstrafen ohne Bewährung.
Zuletzt hatte das Berliner Amtsgericht sie wegen Volksverhetzung
verurteilt. Weil die Rechtsextremistin stets durch alle Instanzen
geht, ziehen sich die Verfahren. Mit dem Urteil aus Verden, das jetzt
rechtskräftig ist, muss Haverbeck nun erstmals ins Gefängnis.



Pressekontakt:

Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Ralf Pleßmann
Tel: 040-4156-2333



http://www.ndr.de
https://twitter.com/NDRpresse

Original-Content von: NDR / Das Erste, übermittelt durch news aktuell


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