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Kakteen, Schildpatt und Muscheln gehören nicht ins Urlaubsgepäck / ADAC empfiehlt Urlaubern vor der Einreise aus einem Nicht-EU-Land im Zweifel Waren beim Zoll anzumelden

Geschrieben am 06-03-2018

München (ots) - Wer nach dem Urlaub bei der Einreise in
Deutschland nicht vom Zoll aufgehalten werden will, sollte sich laut
ADAC vorab gut über die unterschiedlichen Zollbestimmungen
informieren. Das gilt besonders für die Ausfuhr von Antiquitäten und
Kulturgütern - wie zum Beispiel von Orientteppichen. Wer solche
Urlaubsmitbringsel bei der Rückreise im Koffer hat, braucht eine
spezielle Ausfuhrgenehmigung der entsprechenden Zollbehörde im
Urlaubsland. In Thailand beispielsweise gelten schon alle
Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind, als Antiquitäten.

Auch Tiere oder Pflanzen sowie Produkte wie Hautcremes,
Arzneimittel der asiatischen Medizin, Nahrungsergänzungsprodukte oder
Touristensouvenirs, die Teile oder Bestandteile davon enthalten und
dem Artenschutz unterliegen, dürfen nicht ohne Genehmigung
mitgebracht werden. Hier droht Urlaubern neben der Beschlagnahmung
auch eine Geldstrafe.

Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land und aus EU-Sondergebieten
wie den Kanarischen Inseln sind für Flug- oder Schiffsreisende Waren
im Wert von 430 Euro pro Person steuerfrei. Wer aber beispielsweise
ein teures neues Handy in den USA kauft, kann den steuerfreien
Warenwert allerdings nicht auf mehrere Reisende aufteilen.

Für Autoreisende gelten niedrigere Freigrenzen von 300 Euro bei
der Einfuhr von Waren. Im Zweifel sollten Urlauber laut ADAC
mitgeführte Waren bei der Einreise zuerst beim Zoll anmelden.

Generell sollten sich Urlauber bereits vor der Reise darüber zu
informieren, welche Urlaubssouvenirs aus welchen Ländern eingeführt
werden dürfen. Besonders beliebt sind neben Muscheln, Korallen,
Schildpatt oder auch Kakteen als Erinnerungsstücke.

Über alle Besonderheiten und Zollbestimmungen informiert der ADAC
in seinen Länderinformationen unter www.adac.de.

Diese Presseinformation finden Sie online unter
http://presse.adac.de.



Pressekontakt:
ADAC e.V.
Andrea Piechotta
T (089) 76 76-5995
andrea.piechotta@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell


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