Osterurlaub: Camper und Wohnwagen gründlich prüfen / TÜV Rheinland: Klasse-B-Führerschein möglicherweise nicht ausreichend / Auf gültige TÜV-Plakette achten
Geschrieben am 16-03-2018 |
Köln (ots) - Die Osterzeit nutzen viele, um im Kurzurlaub zu
entspannen. Mehr und mehr Deutsche machen dies mit Wohnwagen oder
Wohnmobil - seit Jahren steigt der Absatz in der Campingwirtschaft
kontinuierlich. Wer sich erstmals mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen
auf Reisen begibt, sollte zunächst prüfen, ob er über eine
entsprechende Fahrerlaubnis verfügt. Sollte das Gewicht des
Wohnwagens mehr als 750 Kilogramm oder das Gesamtgewicht des Gespanns
mehr als 3,5 Tonnen betragen, reicht der Klasse-B-Führerschein nicht
aus. Dann ist mindestens die Klasse B96 für Gespanne bis 4.250
Kilogramm oder die Klasse BE für Gespanne über 4.250 Kilogramm
erforderlich. Dies gilt zumindest für alle, die ihren Führerschein
nach 1999 gemacht haben.
Gasanlagen und Frischluftzufuhr testen
Zunächst aber sollten die Fahrzeuge nach der Winterpause gründlich
gecheckt werden. Batterie, Luftdruck und Ölstand sowie die Befüllung
der Scheibenwaschanlage prüfen und auf den Termin der fälligen
Hauptuntersuchung achten. "Eine Hauptuntersuchung besser vorziehen,
als die Frist im Urlaub verstreichen zu lassen. Sonst könnte es
beispielsweise Probleme bei einer Kontrolle oder an der Grenze
geben", rät Kfz-Experte Steffen Mißbach, zumal Versicherer bei
abgelaufener Prüfplakette im Kaskofall Regress fordern könnten.
Ebenso wichtig: Etwaige Gasanlagen im Vorfeld gewissenhaft testen.
Laufen etwa Heizung und Kühlschrank einwandfrei, ist zudem die
Frischluftzufuhr zu überprüfen. Sollte diese verstopft worden sein,
wäre schlimmstenfalls eine Kohlenmonoxidvergiftung durch den Betrieb
denkbar.
Ladung immer und überall sichern
Beim Packen sollten Urlauber das schwerste Gepäck nach unten
verfrachten. Die Ladung muss zudem so gesichert sein, dass sie nicht
herumrutschen oder im Falle einer Vollbremsung durchs Wageninnere
schleudern kann. Ob im Wohnwagen, Wohnmobil oder auch Auto - kein
Gepäckstück darf frei herumliegen.
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