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Leitlinie zur Neuroborreliose kann in Kraft treten - Einstweilige Verfügung aufgehoben - Entscheidung zum Wohl der Patienten

Geschrieben am 19-03-2018

Berlin (ots) - Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) darf
ihre medizinische Leitlinie Neuroborreliose in der vorgesehenen Form
veröffentlichen. Dies hat das Landgericht Berlin am 12. März in
seinem schriftlichen Urteil bestätigt. Der im Dezember durch eine
Einstweilige Verfügung erwirkte Stopp der Leitlinie stellt einen
einmaligen Vorgang dar:

Über drei Jahre lang hatten 25 Organisationen, darunter auch das
Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut, an der Leitlinie
gearbeitet. Gemeinsam haben sie die aktuellen Diagnostik- und
Behandlungsleitlinien dieser Erkrankung des Nervensystems nach einem
Zeckenstich recherchiert, fachlich in Konferenzen diskutiert und in
demokratischen Abstimmungsprozessen unter Moderation der
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften über die aktuell bestmöglichen Empfehlungen
abgestimmt. Die Deutsche Borreliose-Gesellschaft e.V. und der
Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. wollten sich dem
wissenschaftlich begründeten Mehrheitsvotum, vor allem zur späten,
chronischen Form der Borreliose, nicht anschließen und hatten
Sondervoten verfasst, die als Dissensberichte im Leitlinienreport
veröffentlicht werden sollten. Diese Platzierung war den
Organisationen nicht prominent genug, sie hatten eine Publikation in
der Leitlinie selbst im Auge. Aus diesem Grund hatten sie das
Landgericht Berlin angerufen, das im Dezember mit einer Einstweiligen
Verfügung die Publikation der Leitlinie vorerst untersagte. Mit dem
aktuellen Urteil wird nicht nur die gegen die DGN ergangene
Einstweilige Verfügung aufgehoben, sondern auch der Antrag der zwei
Organisationen, die Sondervoten in den Leitlinientext aufzunehmen,
zurückgewiesen. Die DGN als federführende Fachgesellschaft wird die
Leitlinie nun in ihrer ursprünglichen Version veröffentlichen.

Zur Pressemitteilung: www.dgn.org/pressemitteilungen



Pressekontakt:
Fachlicher Kontakt
Professor Dr. med. Sebastian Rauer
Neurologische Universitätsklinik Freiburg
Tel.: +49 (0)761 270 53070 oder +49 (0)761 270 50010
E-Mail: sebastian.rauer@uniklinik-freiburg.de

Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
c/o albertZWEI media GmbH, Oettingenstraße 25, 80538 München
Tel.: +49 (0)89 46148622, Fax: +49 (0)89 46148625
Pressesprecher: Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener, Essen
E-Mail: presse@dgn.org

Original-Content von: Deutsche Gesellschaft für Neurologie, übermittelt durch news aktuell


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