Rheinische Post: Kommentar /
Der Rechtsstaat darf wehtun
= Von Michael Bröcker
Geschrieben am 04-05-2018 |
Düsseldorf (ots) - Wenn das Grundgesetz die Leitkultur ist, wie es
selbst Vertreter des linksliberalen Meinungsspektrums sagen, dann
muss man die Paragrafen auch ernst nehmen. In der Asylfrage bedeutet
das, dass Asyl gewährt wird, wenn Asylgründe vorliegen. Abgelehnte
Asylbewerber müssen das Land verlassen. Wenn wir dies nicht
hinbekommen, weil uns die Sorge vor der Konsequenz lähmt, weil das
Gestrüpp von Sonderausnahmetatbeständen und Härtefällen so dicht
geworden ist, dass kaum noch einer geht, dann wird dieses Land die
Rechtsstaatskrise erst noch bekommen. Staatsversagen wäre dann
Euphemismus. Also: Es gibt Gründe für die Nicht-Abschiebung, aber
angesichts der Diskrepanz zwischen Ausreisepflichtigen und der
tatsächlichen Zahl der Ausreisenden erscheinen sie doch sehr
dominant. Dass niemand in ein Land gebracht wird, wo ihm Folter oder
Misshandlung drohen, ist eine humane Selbstverständlichkeit. Es würde
reichen, wenn wir jene zurückführen, die in ihren Ländern sicher
(wenn auch nicht wirtschaftlich besser) leben können. Die
Ankerzentren sind deshalb richtig. Zügig, individuell und fair muss
entschieden werden. In die eine oder in die andere Richtung.
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