Nach Urteil zu ROG-Klage: BND beendet illegale Datenverarbeitung
Geschrieben am 17-05-2018 |
Berlin (ots) - Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat nach einem
jahrelangen Rechtsstreit mit Reporter ohne Grenzen (ROG)
allgemeinverbindlich erklärt, die illegale Analyse von
Telefon-Verbindungsdaten zu beenden. Das Bundesverwaltungsgericht
hatte bereits im Dezember geurteilt, dass der BND Daten von ROG im
sogenannten Verkehrsanalyse-System (VerAS) nicht mehr verarbeiten
dürfe. Doch das Urteil hat nur Wirkung zwischen ROG und dem BND. ROG
entwickelte daraufhin das Online-Tool "BND-Generator", um allen
Menschen per Mausklick die Austragung aus VerAS zu ermöglichen.
Binnen weniger Tage gingen über 2000 Anträge beim BND ein. Nun
kapitulierte der BND offenbar vor der Flut und erklärte allgemein,
dass er VerAS in der bekannten Form nicht mehr weiter betreibt.
"Mit dieser Erklärung des BND sind wir am Ziel: Die illegale
Analyse von Telefon-Metadaten in VerAS ist beendet - und zwar nicht
nur für uns, sondern für alle", sagte Christian Mihr, Geschäftsführer
von Reporter ohne Grenzen. "Der Erfolg zeigt, dass die Gesellschaft
ihre Geheimdienste mit rechtlichen Werkzeugen kontrollieren kann und
illegale Aktivitäten nicht dulden muss. Wir konnten dank
Informationen aus den Snowden-Leaks klagen, haben Unterstützung von
über 2000 Menschen erhalten - und im Ergebnis die Rechte aller
gestärkt."
Wegweisendes Urteil für besseren Rechtsschutz
Bereits das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Dezember war
ein Meilenstein im Kampf für einen besseren Rechtsschutz gegenüber
geheimdienstlicher Überwachung. Reporter ohne Grenzen hatte die Klage
2015 mit der Unterstützung der Berliner Rechtsanwaltskanzlei HÄRTING
eingereicht, weil Journalistinnen und Journalisten immer wieder ins
Visier von Geheimdiensten geraten, ohne davon überhaupt zu erfahren
oder sich dagegen wehren zu können. Sie werden damit zum
unfreiwilligen Informanten des Staates, obwohl sie genau den
eigentlich kontrollieren sollen. ROG führte die Klage im eigenen
Namen, wollte perspektivisch jedoch stets die Rechte aller
Betroffenen stärken.
Die Richter in Leipzig erklärten schließlich, dass dem BND die
Rechtsgrundlage für den Betrieb von VerAS fehle - und er es daher in
Zukunft unterlassen müsse, Daten von ROG darin zu verarbeiten
(http://ogy.de/20kv). In VerAS fließen Verbindungsdaten aus der
massenhaften Kommunikationsüberwachung des BND ein und werden
miteinander verknüpft. Der Auslandsgeheimdienst baut mit Hilfe dieser
sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung sukzessive feinmaschige
Netzwerke auf, obwohl ihm das Gesetz diesen Schritt gar nicht
erlaubt.
"BND-Generator" zwingt Geheimdienst zum Einlenken
Auf der Berliner Fachkonferenz re:publica Anfang Mai stellten
Christian Mihr und der Anwalt Christof Elßner in einem Vortrag
schließlich ein Online-Tool vor, mit dem sich jeder auf das Leipziger
Urteil berufen konnte (http://ogy.de/ny1v). Im
"Bitte-Nicht-Durchleuchten-Generator" mussten sie nur ihren Namen und
ihre Postanschrift angeben, damit der BND ihnen die Herausnahme aus
der VerAS-Datenbank bestätigen konnte. Der Generator erzeugte dann
automatisch ein Schreiben, womit der BND im Namen der Person
aufgefordert wurde, es künftig zu unterlassen, "Telefonie-Metadaten
aus meinen Telekommunikationsverkehren in der Datei VerAS zu
speichern oder zu nutzen." Der BND hatte zehn Tage Zeit, dies zu
bestätigen.
Am elften Tag nach den ersten Anträgen - mittlerweile waren es
über 2000 geworden - schickte der Bundesnachrichtendienst ein
Schreiben an Reporter ohne Grenzen (http://ogy.de/aroo). Tenor: Man
werde die Anträge nicht alle einzeln bearbeiten. VerAS sei insgesamt
umgestellt und könne damit Rechte Einzelner nicht mehr verletzen. Der
Geheimdienst erklärte damit verbindlich, dass man die Anforderungen
des Urteils umgesetzt habe - nicht nur für diejenigen, die das für
sich beantragen, sondern für den Betrieb insgesamt. Reporter ohne
Grenzen informiert alle Nutzerinnen und Nutzer des BND-Generators am
Donnerstag (17.05) über diese Entwicklung und nahm das Tool offline.
Klagen in Karlsruhe und Straßburg
In zwei weiteren Verfahren geht der juristische Kampf von Reporter
ohne Grenzen gegen anlasslose Überwachung von Journalistinnen und
Journalisten durch den BND unterdessen weiter. Ein Teil der
ursprünglichen Klage aus dem Jahr 2015, der während des Verfahrens
"abgetrennt" worden war, ist mittlerweile beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängig
(http://ogy.de/d50d). Ende 2017 reichte ROG gemeinsam mit anderen
Organisationen außerdem eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen
das neue BND-Gesetz ein, das die Überwachung von Journalistinnen und
Journalisten ausdrücklich erlaubt (http://ogy.de/2bwd).
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Pressekontakt:
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T: +49 (0)30 609 895 33-55
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