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Krankenversicherung in der Elternzeit / Versicherungs-Know-how für Familien

Geschrieben am 11-06-2018

München (ots) - Dank Elterngeld nutzen immer mehr Mütter und Väter
die Elternzeit, um die Entwicklung ihres Kindes in den besonders
ereignisreichen ersten Lebensjahren hautnah mitzuerleben. Eltern
haben während der Auszeit vom Beruf aber nicht nur mehr Zeit für den
Nachwuchs - auch auf ihre Beitragszahlungen für die gesetzliche
Krankenversicherung hat die Elternzeit Einfluss. Meist müssen nämlich
gar keine Beiträge entrichtet werden oder die Kosten fallen zumindest
niedriger aus. Ob und wie viel gezahlt werden muss, ist individuell
unterschiedlich, abhängig von der eigenen Versicherung und teilweise
auch von der des Ehepartners. Die Art der Versicherung spielt
außerdem auch eine Rolle bei der Absicherung des Kindes: Während es
in der gesetzlichen Versicherung meist kostenfrei mitversichert ist,
können auf privat krankenversicherte Eltern zusätzliche Kosten
zukommen.

Wer muss während der Elternzeit Beiträge für die
Krankenversicherung zahlen?

Gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer/Empfänger von ALG I

Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 4.950
Euro brutto sind gesetzlich pflichtversichert und während einer
Elternzeit beitragsfrei krankenversichert. Das gilt auch für
Empfänger von Arbeitslosengeld I.

Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer

Wer als Arbeitnehmer mehr als 4.950 Euro im Monat oder 59.400 Euro
im Jahr verdient, ist nicht mehr versicherungspflichtig, kann sich
aber freiwillig gesetzlich versichern. Ist der Ehe- oder eingetragene
Lebenspartner ebenfalls gesetzlich versichert, fallen während der
Elternzeit keine Beiträge an.

Bei freiwillig Versicherten, die keinen gesetzlich versicherten
Ehepartner haben, hängt die Beitragshöhe vom Familieneinkommen ab.
Bei Verheirateten wird das eigene Einkommen mit dem des privat
versicherten Partners addiert. Daraus wird dann der Beitrag
errechnet. Elterngeld zählt zwar nicht zum Einkommen, dafür aber
steuerpflichtiges Einkommen wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen.
Auch für unverheiratete freiwillig Versicherte ist eine beitragsfreie
Versicherung nicht möglich. Die Beiträge während der Elternzeit
richten sich hier ebenfalls nach dem steuerpflichtigen Einkommen, das
während der Elternzeit besteht. Liegt neben dem Elterngeld kein
Einkommen vor, zahlen Eltern einen Versicherungsbeitrag von rund 180
Euro im Monat.

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige

Selbstständige können zwar keine Elternzeit anmelden, aber sich
eine Auszeit für die Kinderbetreuung nehmen und Elterngeld nehmen.
Wenn sie in dieser Zeit keine Einkünfte aus der Selbstständigkeit
erzielen, haben sie die Möglichkeit, ihre Beiträge zu reduzieren.
Dann gilt die Mindestbemessungsgrenze für andere freiwillig
Versicherte und der niedrigste mögliche Beitrag liegt bei rund 180
Euro (statt bei etwa 400 Euro, die während der selbstständigen
Berufstätigkeit als Mindestbeitrag anfallen). Wenn das Gewerbe
abgemeldet wird, können sich ehemals Selbstständige auch über ihren
gesetzlich versicherten Ehepartner kostenlos familienversichern.

Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte

Während der Elternzeit müssen weiterhin Beiträge gezahlt werden:
Eine Familienversicherung oder beitragsfreie Versicherung ist nicht
möglich, solange noch ein Anspruch auf Beihilfe besteht. Während
einer Beurlaubung, zum Beispiel im Anschluss an die Elternzeit, fällt
der Beihilfeanspruch jedoch weg und verheiratete Eltern können sich
über ihren gesetzlich versicherten Ehepartner familienversichern.

Studenten

Pflichtversicherte Studenten zahlen den gleichen Beitrag für ihre
Krankenversicherung, wenn sie weiterhin an ihrer Hochschule
eingeschrieben sind. Wenn sie sich exmatrikulieren und einen
gesetzlich versicherten Ehepartner haben, können sie sich auch über
diesen beitragsfrei versichern.

Privat Versicherte

Während der Elternzeit bleiben Mütter und Väter privat
krankenversichert und müssen auch den bisherigen Arbeitgeberanteil
übernehmen. Eine kostenfreie Familienversicherung über den gesetzlich
versicherten Ehe- oder Lebenspartner ist nicht möglich.

Wann kann ich mein Kind kostenlos mitversichern?

In vielen Fällen können Kinder in der gesetzlichen
Krankenversicherung bis zum Alter von 23 Jahren kostenlos
mitversichert werden, solange ihre Einkünfte unter 435 Euro im Monat
liegen oder sie mit einem Minijob maximal 450 Euro monatlich
verdienen. Ob eine Familienversicherung möglich ist, hängt von der
Versicherung und teilweise auch vom Einkommen der Eltern ab.

Wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind

Sind beide Partner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse,
können sie frei entscheiden, bei wem das Kind mitversichert wird -
egal, ob sie bei derselben oder bei verschiedenen Kassen versichert
sind.

Wenn ein Elternteil gesetzlich und ein Elternteil privat
versichert ist

Ist ein Elternteil privat versichert und verdient weniger als
4.950 Euro brutto im Monat, können Eltern ebenfalls frei entscheiden,
ob das Kind kostenfrei in der gesetzlichen oder mit Mehrkosten in der
privaten Versicherung mitversichert wird. Verdient der privat
Versicherte mehr als 4.950 Euro monatlich, können Eltern nur dann
frei entscheiden, wenn der gesetzlich Versicherte mehr als die privat
versicherte Person verdient. Verdient jedoch der privat versicherte
Elternteil mehr, ist eine kostenfreie Familienversicherung nicht
möglich und das Kind muss selbst gesetzlich oder privat versichert
werden.

Wenn beide Eltern privat versichert sind

Wenn beide Elternteile bei einer privaten Versicherung sind,
können sie ebenfalls frei entscheiden, bei wem das Kind mitversichert
wird. In der Regel ist dies jedoch nicht ohne zusätzliche Kosten -
wie in der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall - möglich.

Regelmäßiges Update an die Kasse

Krankenkassen müssen regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen für
eine kostenfreie Familienversicherung noch gegeben sind. Dafür müssen
Kunden einen Fragebogen ausfüllen und an ihre Kasse zurückschicken.
Bei der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK geht das auch digital über
eine Online-Geschäftsstelle.

Über die SBK:

Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK ist eine der größten
Betriebskrankenkassen Deutschlands und gehört zu den 20 größten
gesetzlichen Krankenkassen. Als geöffnete, bundesweit tätige
Krankenkasse versichert sie mehr als 1 Million Menschen und betreut
über 100.000 Firmenkunden in Deutschland - mit mehr als 1.500
Mitarbeitern in 94 Geschäftsstellen.

Seit über 100 Jahren setzt sich die SBK persönlich und engagiert
für die Interessen der Versicherten ein. Sie positioniert sich als
Vorreiter für einen echten Qualitätswettbewerb in der Gesetzlichen
Krankenversicherung. Voraussetzung dafür ist aus Sicht der SBK mehr
Transparenz für die Versicherten - über relevante Finanzkennzahlen,
aber auch über Leistungsbereitschaft, Beratung und
Dienstleistungsqualität von Krankenkassen. Im Sinne des Kunden
vereint die SBK darüber hinaus das Beste aus persönlicher und
digitaler Welt und treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen
aktiv voran.



Pressekontakt:
SBK
Siemens-Betriebskrankenkasse
Gesa Seibel
Stab Unternehmenskommunikation
Heimeranstr. 31
80339 München
Tel. +49(89)62700-161
Fax: +49(89)62700-60161
Email: gesa.seibel@sbk.org
Internet: www.sbk.org

Original-Content von: Siemens-Betriebskrankenkasse SBK, übermittelt durch news aktuell


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