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POL-PPMZ: Zusammenarbeit zwischen Polizeipräsidium Mainz und Westhessen bei Vermisstensuche und Tötungsdelikt an Susanna F.

Geschrieben am 14-06-2018

Mainz - Wiesbaden (ots) - Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an der
14-jährigen Susanna F. aus Mainz führt das Polizeipräsidium (PP) Westhessen
unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden das Ermittlungsverfahren.
Daher ergehen Auskünfte zum laufenden Ermittlungsverfahren ausschließlich über
die Staatsanwaltschaft Wiesbaden.

Nachdem sich die polizeilichen Erkenntnisse im Verlauf des Falles verdichten und
ergeben, dass nicht nur die Suche nach Susanna F., sondern auch der
Ermittlungsschwerpunkt in Wiesbaden liegen, erfolgt am 30. Mai 2018 die Übergabe
des Vermisstenfalls und der vollständigen Ermittlungsakte vom PP Mainz an das PP
Westhessen. Mit Beginn der Vermisstenanzeige bis zur Übernahme des Falles durch
das PP Westhessen am 30. Mai 2018 standen beide Behörden fast täglich im
Informationsaustausch, um Erkenntnisse zum Aufenthalt der Vermissten zu
gewinnen. Ab diesem Zeitpunkt informiert das PP Westhessen die Öffentlichkeit
und leitet weitere Such- und Fahndungsmaßnahmen ein. Diese Maßnahmen wären bei
einer weiteren Zuständigkeit des PP Mainz selbstverständlich auch hier getroffen
worden.

Zunächst möchte das PP Mainz eine große Betroffenheit und das Mitgefühl
gegenüber den Angehörigen von Susanna F. ausdrücken. Die tief empfundene
Anteilnahme gilt auch gegenüber der jüdischen Gemeinde in Mainz. Gleichwohl ist
es das Recht von Angehörigen eines vermissten Mädchens, polizeiliche Maßnahmen
kritisch zu hinterfragen. Es kann dabei eine Wahrnehmung entstehen, dass
möglicherweise nicht alles Notwendige getan wurde, um Susanna F. wiederzufinden.
Wir bitten jedoch vorab um Verständnis, dass aus ermittlungstaktischen Gründen
nicht alle Einzelheiten aus der Vermisstensachbearbeitung vollumfänglich
dargestellt werden können.

Am späten Abend des 23. Mai 2018, einen Tag nach dem Verschwinden von Susanna
F., wird das Mädchen von ihrer Mutter beim PP Mainz als vermisst gemeldet. Zu
diesem Zeitpunkt wird auch erstmals ihr zurückliegendes Fernbleiben von Zuhause
und von der Schule bekannt. Unmittelbar im Anschluss an die Aufnahme der
Vermisstenanzeige hat die Kriminalpolizei Mainz zahlreiche Maßnahmen in die Wege
geleitet um Susanna F. aufzufinden: Unter anderem hat der Kriminaldauerdienst
die Vermisste zur Fahndung in einer Fahndungsdatenbank ausgeschrieben. Diese
Daten werden bei Personen-kontrollen abgeglichen und ermöglichen damit eine
schnelle Feststellung, ob Personen als "vermisst" gemeldet sind oder gesucht
werden. Zudem ist durch die Führungszentrale eine regionale und überregionale
Funkfahndung ausgestrahlt worden. Umliegende Krankenhäuser sind telefonisch auf
eine mögliche Behandlung von Susanna F. nach einem potenziellen Unfall überprüft
worden. Unter anderem hat der Kriminaldauerdienst die Vermisste zu Fahndung in
einer Fahndungsdatenbank ausgeschrieben. Diese Daten werden etwa bei Kontrollen
an einer Grenze, an Bahnhöfen oder anderen Plätzen abgeglichen. Darüber hinaus
wurden in Mainz und Wiesbaden polizeiliche "Funkfahndungen" mit der Beschreibung
der Vermissten ausgestrahlt und Krankenhäuser überprüft.

Bei der Anzeigenerstattung wird bekannt, dass Susanna F. sich auch in Wiesbaden
aufhalten könnte. Daher beginnt zu diesem Zeitpunkt die Zusammenarbeit mit dem
Polizeipräsidium Westhessen und eine Einbindung in die Fahndungsmaßnahmen. Einen
Tag nach Anzeigenerstattung, am frühen Donnerstagmorgen, erfolgen weitere
Ermittlungen durch das Fachkommissariat K1. Durch Befragungen von Personen im
Umfeld der Vermissten werden weitere Erkenntnisse über verschiedene
Kontaktpersonen und das Freizeitverhalten von Susanna F. erlangt. Ebenso werden
Inhalte von WhatsApp-Nachrichten analysiert. Die dabei erlangten Informationen
deuten auf einen regelmäßigen Aufenthalt von Susanna F. im Bereich Wiesbaden
hin. In enger Abstimmung führen Polizeikräfte der Polizeibehörden in Mainz und
Wiesbaden zahlreiche Abklärungen und Ermittlungen - schwerpunktmäßig in
Wiesbaden - durch, die jedoch zu diesem Zeitpunkt erfolglos bleiben.

Die Kriminalpolizei Mainz nimmt angezeigte Vermisstenfälle, insbesondere bei
Kindern und Jugendlichen, sehr ernst und mit der gebotenen Sensibilität
entgegen. Die Aufnahme von Vermisstenanzeigen erfolgt nach einem
standardisierten Verfahren. Jeder Vermisstenfall wird individuell als Einzelfall
betrachtet und akribisch bearbeitet. In jedem einzelnen Fall werden die aktuell
vorliegenden Informationen bewertet und eine Gefährdungsanalyse durchgeführt.
Hierauf basierend trifft die Polizei alle rechtlich zulässigen und notwendigen
Maßnahmen. Viele der in Zusammenhang mit einer Vermisstensuche stehenden
Maßnahmen sind für Außenstehende jedoch nicht wahrnehmbar, da sie nicht
öffentlich kommuniziert werden um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden.

Das Kommissariat 1 der Kriminaldirektion Mainz hat in 2017 insgesamt 858
Vermisstenmeldungen bearbeitet. Darunter 65 Meldungen, die Kindern betrafen und
699 Vermisstenmeldungen von Jugendlichen. Selbstredend fallen verschiedene
Kinder und Jugendliche häufiger und mit mehreren Vermisstenmeldungen auf. Daher
ist die Zahl an "Vermisstenmeldungen" nicht mit der absoluten Zahl vermisster
Kinder und Jugendlicher gleichzusetzen. In allen Fällen, auch wenn sie bereits
mehrfach als vermisst gemeldet wurden, werden in jedem Einzelfall
Gefährdungsbewertungen und Abwägungen hinsichtlich der rechtlich zulässigen und
tatsächlich gebotenen Ermittlungsmaßnahmen vorgenommen. Weit überwiegend kehren
die Betroffenen in ihren gewohnten Lebenskreis zurück und die Maßnahmen werden
zurückgenommen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Mainz, übermittelt durch news aktuell


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