EANS-Hauptversammlung: Stadlauer Malzfabrik AG / Einberufung zur
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG
Geschrieben am 15-06-2018 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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15.06.2018
Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft
1220 Wien, Smolagasse 1, FN 129547 k
ISIN AT0000797303
E I N L A D U N G
zu der am Montag, 23. Juli 2018, 10:00 Uhr,
im Schulungszentrum der Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1, stattfindenden
99. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 12. 2017, des
Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate Governance Berichtes und des
Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2017
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 02. Juli 2018 bei der Gesellschaft
(1220 Wien, Smolagasse 1) oder auf deren Homepage (www.malzfabrik-ag.at) in die
Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4 AktG Einsicht zu nehmen.
Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, zu
verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur
Einbringung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in
der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann von jedem
Aktionär bis längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 02. Juli
2018, schriftlich im Original und das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens
am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 12. Juli 2018, von jedem
Aktionär auch in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per E-Mail
(hauptversammlung@stamag.at) oder Telefax (+43-1-28808-19) gegenüber der
Gesellschaft geltend gemacht werden. Bei Ausübung dieser Rechte ist die
Aktionärseigenschaft durch eine Depotbestätigung nachzuweisen (§ 10a AktG).
Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung und das Recht zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richten sich nach § 111 Abs. 1 und 2 AktG durch Nachweis des Anteilsbesitzes.
Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung,
somit das Ende des 13. Juli 2018. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. Juli 2018 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
Per Post oder Boten: Stadlauer Malzfabrik AG, 1220 Wien,Smolagasse 1
Per Telefax: +43-1-28808-19
Per SWIFT: BKAUATWW3AGM, Message Type MT599
(unbedingt ISIN AT0000797303 im Text angeben)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen oder mehrere Vertreter zu bestellen, der (die) im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt (teilnehmen) und dieselben Rechte
wie der Aktionär hat (haben), den er (sie) vertritt (vertreten). Sollte ein
Aktionär mehrere Vertreter bestellen, erhöht sich dadurch nicht die Anzahl der
Stimmen des Aktionärs. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer
natürlichen oder einer juristischen Person) erteilt werden. Die Textform (§ 13
Abs. 2 AktG) ist ausreichend.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens
20. Juli 2018, 12:00 Uhr, ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen
entweder per Post (1220 Wien, Smolagasse 1), per Telefax (+43-1-28808-19) oder
per E-Mail (hauptversammlung@stamag.at) übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden.
Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.malzfabrik-ag.at (Investor Relations) abrufbar. Die vorstehenden
Bestimmungen für die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den
Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind
auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht sowie erläutert und werden
auf Anfrage an Aktionäre versandt.
Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind
gemäß § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG 74 Stückaktien für kraftlos erklärt. Aus diesen
Aktien stehen keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung daher 559.926.
Wien, im Juni 2018
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Josef Kager
Smolagasse 1
1220 Wien
mailto:office@stamag.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/2262/12/10168287/0/Einberufung_EUROADHOClocked.pdf
Emittent: Stadlauer Malzfabrik AG
Smolagasse 1
A-1220 Wien
Telefon: +43 1 288 08
FAX: +43 1 288 08- 19
Email: office@stamag.at
WWW: www.malzfabrik-ag.at
ISIN: AT0000797303
Indizes: WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
Original-Content von: Stadlauer Malzfabrik AG, übermittelt durch news aktuell
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