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Bekanntmachung über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen

Geschrieben am 28-06-2018

Frankfurt (ots) -

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 4 b) und 5 der VO-EU Nr. 596/2014
des EU Parlaments und des Rates vom 16.April 2014 über
Marktmissbrauch und gemäß Art. 6 Abs. 2 der DVO-EU 2016/1052 der
Kommission vom 08.März 2016 über die Durchführung von
Stabilisierungsmaßnahmen

28.06.2018 / 21:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---
Bekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 4 b) und Absatz 5 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 über Marktmissbrauch("Marktmissbrauchsverordnung") und
gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
der Kommission vom 8. März 2016 über die Durchführung von
Stabilisierungsmaßnahmen

Die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer
HRB 108617 mit Sitz in Frankfurt und der Geschäftsanschrift
Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main, hat als
Stabilisierungsmanager im Rahmen der erstmaligen Zulassung der auf
den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,00
je Aktie der STS Group AG (ISIN: DE000A1TNU68; WKN: A1TNU6;
Börsenkürzel SF3) zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard)
der Frankfurter Wertpapierbörse am 30. Mai 2018 die im digitalen
Anhang einzeln aufgeführten Stabilisierungsmaßnahmen auf XETRA
ausgeführt.



Pressekontakt:
Sandra Freimuth
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG
Telefon 089/2393-2111
sandra.freimuth@hauck-aufhaeuser.com
www.hauck-aufhaeuser.com

Original-Content von: Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, übermittelt durch news aktuell


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