(Registrieren)

Zweite Chance für den Berufseinstieg: CHECK24 unterstützt Münchner Berufsschule (FOTO)

Geschrieben am 02-07-2018

München (ots) -

Spende über 10.000 Euro ermöglicht vier Workshops am BoKi CHECK24
baut Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen aus

CHECK24 unterstützt die Städtische Berufsschule zur
Berufsvorbereitung am Bogenhausener Kirchplatz (BoKi) in München mit
einer Spende über 10.000 Euro. Die Summe finanziert vier Workshops in
den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung und Lebensplanung.

Die Jugendlichen am BoKi stammen oft aus sozial schwachen Familien
und haben schlechte Erfahrungen mit dem Schulsystem gemacht. Damit
die Schülerinnen und Schüler den Start ins Berufsleben erfolgreich
meistern, setzt die Schule neben dem klassischen Bewerbungstraining
auf Projekte und Workshops.

"Jugendliche, die auf dem ersten Bildungsweg durchs Raster
gefallen sind, erhalten am BoKi eine zweite Chance für den
Berufseinstieg," sagt Christoph Röttele, CEO und Sprecher der
Geschäftsführung bei CHECK24. "Wir freuen uns, diese Arbeit mit einer
Spende zu unterstützen."

Im Workshop "Styling-Tipps" zeigt eine professionelle Stylistin
Schülerinnen und Schülern, wie sie sich professionell kleiden und
souverän auftreten. Das Projekt "Baby-Bedenk-Zeit" vermittelt den
Jugendlichen einen realistischen Vorgeschmack darauf, was es
bedeutet, vor Abschluss einer Berufsausbildung eine Familie zu
gründen. Passend dazu bietet die Schule den Workshop "WaageMut", um
Wissenslücken in Sachen Verhütung zu schließen. Ein dreitägiger
"Rap-Workshop" stärkt Kreativität und Selbstbewusstsein der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

"CHECK24 hilft": Vergleichsportal baut sein Engagement für
benachteiligte Kinder aus

CHECK24 setzt sich für benachteiligte Kinder und Jugendliche in
Deutschland ein. Das gesellschaftliche Engagement beruht auf drei
Säulen: Mit dem Förderprogramm unterstützt das Vergleichsportal
bundesweit an seinen Standorten Vereine und Projekte mit bis zu
20.000 Euro. Bisher geförderte Organisationen sind unter anderem der
buntkicktgut e. V., das Ambulante Kinderhospiz München und das EKKIKO
Ferienlerncamp. Seit 2018 engagiert sich CHECK24 auch bundesweit.

Außerdem ermutigt das Vergleichsportal seine Mitarbeiter, sich
ehrenamtlich zu engagieren und unterstützt diese Mitarbeiterprojekte
mit jeweils bis zu 2.000 Euro. Dritte Säule ist eine
Punkte-Spendenaktion, durch die Kunden die Möglichkeit haben, einen
eigenen Beitrag zu leisten. Seit Juni 2016 können sie die in ihrem
Kundenportal gesammelten CHECK24-Punkte spenden und damit
Kinderhilfsorganisationen unterstützen. CHECK24 verdoppelt die
gespendeten Punkte und konnte so bereits über 1.000.000 Euro sammeln.

Über BoKi:

An der Städtischen Berufsschule zur Berufsvorbereitung am
Bogenhausener Kirchplatz (BoKi) werden seit 1984 Jugendliche
unterrichtet, die aus unterschiedlichen Gründen auf dem Arbeits- oder
Ausbildungsmarkt noch nicht Fuß fassen konnten und
berufsschulpflichtig sind.

Der Unterricht am BoKi basiert auf dem produktorientierten Ansatz
(Münchner Modell). Berufsschulpflichtige Jugendliche stellen im
Rahmen des Unterrichts Produkte her und bieten Dienstleistungen an.
Bei der Auftragsabwicklung erwerben sie Schlüsselqualifikationen
sowie fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ziel ist es, den
Jugendlichen lebensnahe Lernmöglichkeiten zu geben und bei einem
erfolgreichen Start ins Berufsleben zu unterstützen.

Pressekontakt BoKi: Gertrud von Reuss, Schulleiterin Städtische
Berufsschule zur Berufsvorbereitung, gertrud.reuss@muenchen.de

Über CHECK24:

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose
Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz
und Kunden sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro.
Privatkunden wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000
Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 30 Banken, über 250
Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 5.000
angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr
als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Hotels, mehr als 700
Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstaltern. Die
Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche
Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher
kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung. Das
Unternehmen CHECK24 beschäftigt gut 1.000 Mitarbeiter gruppenweit mit
Hauptsitz in München.



Pressekontakt:
Pressekontakt CHECK24:
Florian Stark, Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1169,
florian.stark@check24.de
Jennifer Zonsius, Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1178,
jennifer.zonsius@check24.de

Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

644647

weitere Artikel:
  • Ausgezeichnet: SchülerASS Online-Lernsystem erhält Comenius EduMedia-Siegel 2018 Europäischer Bildungsmedienpreis für Online-Lernsystem SchülerASS Wien/Berlin (ots) - Die Jury des 23. Comenius-Edu-Media-Award fu?r digitale Bildungsmedien zeichnete die LJ Verlagsservice GmbH für das Online-Lernsystem SchülerASS mit dem Comenius EduMedia-Siegel 2018 aus. Die Gesellschaft fu?r Pädagogik, Information und Medien e. V. (GPI) würdigt mit dieser Auszeichnung seit 1995 herausragende digitale Bildungsmedien aus dem europäischen und internationalen Ausland. Digitale Bildungsmedien von u?ber 250 Herstellern, Verlagen, mehr...

  • Warmwasser auch im Sommer / Vermieter muss entsprechende Versorgung einer Wohnung sicherstellen (FOTO) Berlin (ots) - Im Hochsommer ist es vielleicht für viele Mieter nicht ganz so wichtig wie im Winter, jederzeit über Warmwasser aus den Leitungen zu verfügen. Trotzdem besteht ein unbedingter Anspruch darauf, der im Rahmen einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann. So entschied es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung. (Landgericht Fulda, Aktenzeichen 5 T 200/17) Der Fall: Eines Tages Ende Juni stellte eine Familie mit zwei Kindern (zwei und acht Jahre alt) fest, dass die Heizung mehr...

  • Büro in der Küche? / Da legte der Bundesfinanzhof sein höchstrichterliches Veto ein (FOTO) Berlin (ots) - Wenn ein Steuerzahler einen angeblich beruflich genutzten Raum unter anderem mit einer Küchenzeile ausstattet, dann steigt für ihn nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Gefahr, dass der Fiskus nichts mehr von einer Betriebsstätte wissen will und die steuerliche Anerkennung verweigert. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen III R 62/11) Der Fall: Ein selbstständiger Steuerfachwirt erklärte einen Raum zum Ort seiner Tätigkeit, der mit Büromöbeln (Schreibtische, Regalschränke etc.) mehr...

  • Vorsicht an der Grenze / Eigenmächtige Zaun-Neubauten können zum Problem werden (FOTO) Berlin (ots) - Wer eine jahrelang allseits akzeptierte Grenzlösung zwischen zwei Grundstücken unvermittelt und eigenmächtig verändert, der muss mit rechtlichen Schwierigkeiten rechnen. Auf ein entsprechendes Urteil weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS hin. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 8/17) Der Fall: Die Grundstücke zweier Nachbarn waren durch einen Maschendrahtzaun mit einer Höhe von 65 bis 107 Zentimetern als gemeinsame Grenzeinrichtung getrennt. Doch dann errichteten die Mieter des einen Grundstücks mehr...

  • "Gebühr" für das Laub / Nachbar kann bei vielen grenznahen Bäumen einen finanziellen Ausgleich fordern (FOTO) Berlin (ots) - Wer einen Garten besitzt, der muss damit leben, dass es auch mal vom Nachbargrundstück Laub herüberweht. Das gehört einfach dazu und wird auch von den Gerichten in aller Regel so gesehen. Aber wie immer im Leben machen es der Umfang der Belästigung und die anderen Rahmenbedingungen aus, ab wann man von einer nicht mehr zumutbaren "Laubplage" sprechen muss. Im konkreten Fall war ein Grundstückseigentümer für mehrere Bäume verantwortlich, die nach landesrechtlichen Bestimmungen den Grenzabstand verletzten. Eine mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht