Start in das Berufsleben, einen Freiwilligendienst oder einen neuen Job: Besonderes Unfallrisiko beachten (FOTO)
Geschrieben am 04-07-2018 |
Hamburg (ots) -
Wer noch nicht so viel Erfahrung hat, trägt im Arbeitsalltag ein
besonderes Unfallrisiko. Darauf deuten auch Zahlen der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
hin. 2017 entfielen 14,2 Prozent der dort gemeldeten meldepflichtigen
Arbeitsunfälle bei betrieblicher Tätigkeit auf unter 25-Jährige.
Diese Altersgruppe stellte aber gleichzeitig nur 10,6 Prozent der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland am
Arbeitsort.
Aller Anfang ist schwer
Auszubildende müssen in den ersten Wochen und Monaten im Betrieb
mit ganz neuen Gegebenheiten und Anforderungen zurechtkommen. Ähnlich
geht es Aushilfen sowie Praktikantinnen und Praktikanten. "Auch nach
einem Berufswechsel und selbst nach einem Stellenwechsel fängt man in
gewisser Weise von vorne an", gibt Jutta Lamers, Präventionsleiterin
der BGW, zu bedenken. "Dabei ist die Kluft zum eigenen
Erfahrungsschatz meist bei jungen Leuten am größten."
Damit Neulinge an einem Arbeitsplatz sicher und gesund arbeiten
können, sind alle Beteiligten gefragt: die betreffenden Personen
selbst, der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, Vorgesetzte und auch
die Kolleginnen und Kollegen.
Tipps für Auszubildende und andere Neulinge:
- Gerade zu Beginn der Ausbildung oder des neuen Jobs besonders
aufmerksam auf etwaige Gefahren achten.
- Die Sicherheitsanweisungen des Betriebs unbedingt befolgen -
selbst wenn man deren Sinn mal nicht sofort erkennt.
- Im Zweifel fragen, fragen, fragen - besser einmal zu viel als zu
wenig.
Tipps für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Vorgesetzte:
- Für eine gründliche Einarbeitung und sorgfältige Unterweisung zu
Beginn der neuen Tätigkeit sorgen. Diese darf nicht
vernachlässigt oder aufgeschoben werden.
- Sicheres und gesundheitsbewusstes Verhalten selbst vorleben.
- Ein offenes Ohr für Fragen der Beschäftigten haben.
Tipps für Kolleginnen und Kollegen:
- Das neue Teammitglied kollegial aufnehmen und im neuen
Arbeitsalltag unterstützen.
- Mit gutem Beispiel vorangehen. Wer neu im Betrieb ist,
orientiert sich in der Regel an den erfahrenen Kolleginnen und
Kollegen vor Ort.
Unterweisungshilfen der BGW
Zur Unterweisung der Beschäftigten hat die BGW einen
branchenübergreifenden Leitfaden herausgegeben. Dieser lässt sich
unter www.bgw-online.de, Suchbegriff: 04-07-004, aus dem Internet
herunterladen und von Mitgliedsbetrieben der BGW auch als gedrucktes
Heft bestellen.
Speziell für die Altenpflege bietet die BGW zudem ausgearbeitete
Unterweisungshilfen für Praktika, Freiwilligendienste und den
Berufseinstieg an. Sie sind unter
www.bgw-online.de/unterweisung-pflegepraktikum zu finden.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter
http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere
aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu
abonnieren.
Über die BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,4 Millionen Versicherte in rund
640.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre
Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen
Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei
einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische
Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre
Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben können.
Pressekontakt:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Torsten Beckel / Sandra Bieler
Kommunikation
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14
E-Mail: presse@bgw-online.de
Original-Content von: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, übermittelt durch news aktuell
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