Insolvenzplan der SKW Metallurgie hat gravierende Mängel - Aktionäre sollten auf der Gläubigerversammlung gegen die Annahme stimmen oder Vollmacht erteilen
Geschrieben am 17-07-2018 |
München (ots) - Am 04.07.2018 erfolgte die Veröffentlichung des
Insolvenzplans durch das Amtsgericht München, das einen Erörterungs-
und Abstimmungstermin für den 23.07.2018 bestimmt hat. Zu diesem
Termin sind auch die Aktionäre geladen, um über den Insolvenzplan
abzustimmen. Das ist eine wichtige Gelegenheit, um der unrechtmäßigen
Enteignung durch Speyside Equity entgegen zu treten. Die Aktionäre
sollten den Insolvenzplan ablehnen. 6 Monate nach Ersteinreichung
enthält der Insolvenzplan noch immer zahlreiche gravierende und
offensichtliche Mängel, wie zum Beispiel:
(1) Der Insolvenzplan verstößt gegen geltendes Europarecht. Dieses
besagt, dass jede Kapitalerhöhung und ein Bezugsrechtsausschluss bei
der vorgesehenen Barkapitalerhöhung von der Hauptversammlung
beschlossen werden muss. (2) Die Übertragung der Anteils- und
Mitgliedschaftsrechte (Enteignungskonstruktion) an Speyside stellt
eine unzulässige rechtsmissbräuchliche Umgehungskonstruktion von §
186 AktG dar. (3) Der Insolvenzplan berücksichtigt die steuerlichen
Folgen des Sanierungsgewinns bzw. die Steuerfolgen aus dem geplanten
Debt-to-Equity-Swap nicht. Deshalb sind Bilanz, GuV und
Liquiditätsplanung falsch. (4) Der Insolvenzplan ist unwirksam wegen
des Missbrauchs der Vertretungsmacht durch Alleinvorstand Michel bei
der Einreichung. (5) Die Insolvenzgründe der Überschuldung und
Zahlungsunfähigkeit liegen nicht vor. Der Überschuldungsstatus
enthält zahlreiche Fehler. Vorhandene Liquiditätsreserven wurden
nicht berücksichtigt. (6) Die Vermögenslage wird im darstellenden
Teil und in der Vergleichsrechnung des Insolvenzplans unzutreffend
dargestellt. (7) Die Geldbuße der BaFin wegen des erheblich
verspäteten Einreichens des Halbjahresberichtes 2016 und der Verstoß
des Vorstands gegen § 175 AktG wird im darstellenden Teil des
Insolvenzplans nicht erwähnt. (8) Die Vergleichsvereinbarung mit
ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern ist unwirksam. (9) Es erfolgt
eine unzulässige Gruppenbildung nicht nachrangiger
Insolvenzgläubiger.
Die Aktionäre sollten an der Gläubigerversammlung zahlreich
teilnehmen, um den Insolvenzplan abzulehnen. Wenn Aktionäre nicht
persönlich teilnehmen können, hat die MCGM zur Wahrnehmung der Rechte
der Aktionäre in der Gläubigerversammlung einen Rechtsanwalt
beauftragt, dem eine entsprechende Vollmacht erteilt werden kann. Die
Vollmachtsvorlagen sind als Download auf der Website der MCGM unter
www.mcg-m.com und
www.mcg-m.com/index.php/de/glaeubigerversammlung-skw verfügbar. Die
Vollmacht muss zum Termin unterschrieben im Original vorliegen.
Deshalb bittet die MCGM um die Übersendung des unterschriebenen
Originals der Vollmacht auf dem Postweg.
Erst nach einer gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans,
können Rechtsbeschwerden und Klagen gegen den Insolvenzplan
eingereicht werden. Insofern ist es noch ein langer Weg für das
kollektiv zusammenarbeitende Trio aus Sachwalter Gerloff,
Noch-Alleinvorstand Michel und Speyside Equity bis zu einem
rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan. Damit ist in diesem Jahr
nicht mehr zu rechnen - wenn die Aktionäre ihre Rechte wahrnehmen.
Pressekontakt:
MCGM GmbH
Dr. Olaf Marx
Telefon: +49-89-122 890 881
Mail: info@mcg-m.com
www.mcg-m.com
Original-Content von: MCGM [Management & Capital Group] GmbH, übermittelt durch news aktuell
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