Mittelbayerische Zeitung: Das Geld ist kein Problem mehr / Nach dem Karlsruher Urteil können die öffentlich-rechtlichen Sender weiter aus dem Vollen schöpfen. Von Reinhard Zweigler
Geschrieben am 18-07-2018 |
Regensburg (ots) - Rundfunk geht ins Ohr - Fernsehen ins Auge,
lautet ein alter Kalauer, über den man heute nur noch lächeln dürfte.
Die Medien befinden sich in einem rasanten Umbruch. Egal ob es sich
um öffentliche-rechtliche Rundfunksender mit ihren Programmen,
private Verlage mit ihren Zeitungen und Internetangeboten oder um das
nahezu unüberschaubare Meer an sozialen Medien, um Facebook, Twitter,
Blogs und anderes im weltweiten Datennetz handelt. Die medialen
Angebote und zugleich ihre Differenziertheit sind enorm gewachsen,
wie auf der anderen Seite die Bedürfnisse und Interessen der Menschen
auch. Noch vor wenigen Jahrzehnten hätte man sich diese Vielfalt
nicht vorstellen können. Unter Kanzler Konrad Adenauer war die
Gründung eines Zweiten Deutschen Fernsehens, das staatsnäher agieren
sollte als die öffentlich-rechtlichen Programme der ARD, fast eine
mediale Revolution. Mit dem Aufkommen privater Rundfunk- und
Fernsehsender zu Beginn der 80er Jahre bekamen die - mehr oder
weniger - staatsnahen Sender plötzlich eine junge, freche, allerdings
auch nicht immer seriöse Konkurrenz, die den Platzhirschen noch dazu
etliches vom Kuchen der Werbeeinnahmen wegschnappten. Allerdings
konnten sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten - ein Begriff,
den sich nur Bürokraten ausdenken konnten - darauf verlassen, dass
ihnen die zuständigen staatlichen Gremien jeweils ordentlich Gebühren
garantierten. Der Obolus für Rundfunk und Fernsehen wurde immer
wieder erhöht. Die Gebühren-Einzugszentrale (GEZ) sorgte bis vor fünf
Jahren für die Erhebung dieser Zwangsgebühr. Im Prinzip hat sich
daran bis heute nichts geändert, auch wenn die Gebühr inzwischen
Rundfunkbeitrag heißt und von einem Beitragsservice mit teils rüden
Methoden eingetrieben wird. Der Vorwurf der Staatsnähe der
Öffentlich-Rechtlichen war und ist aber nicht völlig von der Hand zu
weisen. Lange Zeit wurden - und werden bis heute - wichtige Posten in
den Sendern nach dem jeweiligen Parteibuch besetzt. Die weitgehend im
Verborgenen wirkenden Rundfunkräte werden maßgeblich nach
Parteienproporz besetzt. Die Öffentlich-Rechtlichen bewegen sich wie
Tanker im Meer der Informationen: Man braucht ihre Fracht, sie sind
aber auch relativ behäbig. Freilich hindert das die Sender und ihre
Journalisten nicht daran, möglichst objektiv und kritisch über
Politik und Politiker zu berichten. Schon der Konkurrenzdruck anderer
Sender und Medien sowie die kritische Internetgemeinde zwingen dazu.
Dass nun das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag abnickte
und für grundgesetzkonform erklärte, kam nicht überraschend. Die
Richter argumentieren mit dem Informationsauftrag des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zugleich haben sie diesen Auftrag
genauer gefasst. Demnach sollen die Sender ohne den Druck zu
Marktgewinnen die Wirklichkeit unverzerrt darstellen, das
Sensationelle nicht in den Vordergrund stellen sowie professionell
die Vielfalt der Meinungen abbilden. Das ist ein hoher Anspruch. Dann
sollten die öffentlich-rechtlichen Sender allerdings das Schielen auf
die Einschalt-Quoten lassen. Mit rund acht Milliarden Euro pro Jahr
erhalten die Sender ein garantiertes, ordentliches Polster, um gute
Programme zu machen. Obendrein gibt es noch Werbeeinnahmen. Die
Finanzierung soll angemessen, aber nicht üppig ausfallen. Deshalb
muss auch der Druck zur Sparsamkeit aufrecht erhalten werden. Dass
der Staat die Öffentlich-Rechtlichen gewissermaßen "pampert" darf
nicht bedeuten, ungeniert aus dem Vollen zu schöpfen. Unsinnige
Ausgaben, - etwa dass ARD und ZDF mit jeweils enormen Aufwand von
sportlichen Großereignissen berichten - müssen überprüft werden.
Anders sind die 17,50 Euro Monatsbeitrag nicht zu rechtfertigen.
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Mittelbayerische Zeitung
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