Medikamentenfälschungen: Offenes Einfallstor schließen durch Abschaffung der Importquote (FOTO)
Geschrieben am 24-07-2018 |
Berlin (ots) -
Angesichts des aktuellen Skandals um gestohlene Krebsmedikamente
aus Griechenland fordern Deutschlands Apotheker die sofortige
Streichung der verpflichtenden Importquote für rezeptpflichtige
Arzneimittel aus dem Ausland. Damit bekräftigen sie ihren Beschluss
vom Deutschen Apothekertag 2017 in Düsseldorf, wonach der Gesetzgeber
die Verpflichtung für Apotheken, preisgünstige importierte
Arzneimittel abgeben zu müssen, ersatzlos abschaffen soll. Laut § 129
Abs. 1 Punkt 2 SGB V sind alle Apotheken in Deutschland derzeit
gezwungen, mindestens fünf Prozent ihres Fertigarzneimittelumsatzes
mit Importen zu bestreiten, um Kosten für die Krankenkassen zu
sparen. Für die Quote zählen nur Importe, die entweder 15 Prozent
oder 15 Euro billiger als das heimische Originalpräparat sind.
"Die Importquote ist ein mittlerweile überholtes
Kostendämpfungsinstrument, das in Zeiten der
Arzneimittel-Rabattverträge kaum noch Einsparungen erzielt", sagt
Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
"Die Erfüllung der Importquote verursacht nicht nur erheblichen
bürokratischen Aufwand in der Apotheke, sondern gefährdet vor allem
die Arzneimittelsicherheit für die Patienten." Becker weiter: "Leider
sind Chargenrückrufe bei Importarzneimitteln keine Einzelfälle. Lange
und grenzüberschreitende Lieferketten erhöhen das Risiko für das
Einschleusen von gestohlenen und gefälschten Medikamenten. Jeder
Apotheker braucht den Spielraum, um sich bei Sicherheitsbedenken im
Einzelfall gegen ein Importmedikament entscheiden zu können."
Im Jahr 2017 wurden nach Berechnungen des Deutschen
Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) genau 6,1 Millionen rezeptpflichtige
Arzneimittel im Wert von 1,7 Milliarden Euro gemäß gesetzlicher
Importquote an gesetzlich versicherte Patienten abgegeben. Mit 4,8
Prozent wurde die Importquote im Durchschnitt aller Apothekenumsätze
knapp erreicht. Allerdings betrugen die Einsparungen für die
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unter Berücksichtigung der
Herstellerabschläge nur 120 Mio. Euro. Zum Vergleich: Mit den
Rabattverträgen sparte die GKV im Jahr 2017 genau 4,0 Mrd. Euro ein.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 040 40004-137, c.splett@abda.de
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
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