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Protest gegen Bestatter / Anwohner konnten seine Ansiedlung nicht verhindern (FOTO)

Geschrieben am 30-07-2018

Berlin (ots) -

Eine Papeterie gilt gemeinhin als angenehmer Nachbar. Der Verkauf
von Papier, Briefumschlägen, Kalendern und Schreibgeräten verursacht
weder Lärm noch Gerüche, die üblichen Öffnungszeiten werden kaum
überschritten und die Kunden sind nicht bekannt dafür, für größere
Unruhe zu sorgen. Deswegen waren die Anwohner nicht gerade
begeistert, als sie erfuhren, dass der zuständige Landkreis in der
Baugenehmigung eine Nutzungsänderung akzeptiert hatte. Statt der
Papeterie war nun plötzlich ein Bestattungsinstitut vorgesehen. Die
Nachbarn klagten dagegen. Ein solches Gewerbe passe nicht in ein
Wohngebiet und außerdem seien wegen des Aufbewahrens von Leichen
gesundheitliche Gefahren zu befürchten. Doch nach Information des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS scheiterten sie damit. Erstens
müsse man bei der Umgebung von einem Misch-, Wohn-, Dorf- und
ansatzweise auch Kerngebiet und nicht von einem reinen Wohngebiet
sprechen. Zweitens gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der
ordnungsgemäße Betrieb eines Bestattungshauses zwingende Verstöße
gegen hygienische Vorschriften nach sich ziehe. (Verwaltungsgericht
Trier, Aktenzeichen 5 k 9244/17.TR)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


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