VDIK begrüßt die Halbierung der Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge
Geschrieben am 01-08-2018 |
Bad Homburg (ots) - Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen
Kabinettssitzung eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag
auf den Weg gebracht. Die Besteuerung der privaten Nutzung von
Elektrofahrzeugen (Batterieelektro-, Plug-In-Hybrid- und
Brennstoffzellenfahrzeugen) als Dienstwagen, die vom 01.01.2019 bis
einschließlich 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden, wird durch
diese Gesetzesänderung halbiert. Der Nachteilsausgleich für die
Kosten des Batteriesystems wird für diesen Zeitraum ausgesetzt. Er
gilt für alle vor dem 01.01.2019 und nach dem 31.12.2021
angeschafften Fahrzeuge jedoch weiter.
VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: "Die Neuzulassungen von
Elektrofahrzeugen konnten im ersten Halbjahr 2018 deutlich gesteigert
werden. Die jetzt von der Bundesregierung beschlossene Halbierung der
Dienstwagensteuer für diese Fahrzeuge begrüßen wir ausdrücklich.
Diese Regelung, das dynamisch wachsende Modellangebot und die
Verbesserung der Ladeinfrastruktur werden aus unserer Sicht für eine
deutliche Steigerung der Zulassungszahlen sorgen und einen wichtigen
Beitrag zur Erfüllung der mit der Elektromobilität verbundenen
umweltpolitischen Ziele leisten."
Ihr Ansprechpartner:
Thomas Böhm
Leiter Referat Presse/PR/Messe
Telefon: 06172/98 75 35
Telefax: 06172/98 75 46
E-Mail: boehm@vdik.de
Original-Content von: Verband d. Int. Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK), übermittelt durch news aktuell
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Dr. Gerald Schneider
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