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Opel Dieselskandal - Anwälte erheben erste Klage gegen Opel auf Schadensersatz

Geschrieben am 08-08-2018

Lahr (ots) - Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt eine amtliche
Anhörung angeordnet hat, rückt Opel auch in das Visier
zivilrechtlicher Angriffe von Käufern auf Schadensersatz. Die Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bundesweit die
erste Klage gegen die Adam Opel GmbH auf Schadensersatz vor dem
Landgericht Offenburg eingereicht. Opel wird vorgeworfen, einen Opel
Insignia 2,0 Diesel mit AdBlue-Tank so manipuliert zu haben, dass die
gesetzlichen Werte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden können.
Der Kläger erwarb im Jahre 2017 einen Opel Insignia bei einem Händler
zu einem Kaufpreis von 19.990 EUR. Er ging bei dem Erwerb des
Fahrzeugs davon aus, dass sein Fahrzeug nicht manipuliert ist. Im
Rahmen des Kaufs ließ es sich die Technik zu dem AdBlue-Tank
erläutern. Als im Juli 2018 dann bekannt wurde, dass das
Kraftfahrt-Bundesamt gegenüber Opel bezüglich der Fahrzeuge Insignia,
Zafira und Cascada eine amtliche Anhörung wegen des Verdachts der
Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung eingeleitet hat,
entschloss sich der Kläger für eine rechtliche Beratung. Er geht
davon aus, dass er betrogen wurde. Gegenüber dem Händler, der ihm das
Fahrzeug verkauft hat, wurde die Anfechtung wegen arglistiger
Täuschung erklärt und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangt.
Nachdem dieser dem Verlangen nicht fristgerecht nachkam, wurde
nunmehr der Händler auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer
Nutzungsentschädigung verklagt. Daneben wurde auch die Adam Opel GmbH
verklagt. Von ihr verlangt der Kläger aufgrund einer vorsätzlichen
sittenwidrigen Schädigung und aufgrund eines Verstoßes gegen EU-Recht
Schadensersatz.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Der von uns vertretene Kläger fühlt sich hinters Licht
geführt. Er hat sich ausdrücklich nach der AdBlue Technik erkundigt
und ging davon aus, dass sein Fahrzeug nicht manipuliert ist. Nachdem
nunmehr das Kraftfahrt-Bundesamt eine Anhörung eingeleitet hat, ist
sein Vertrauen zerstört. Er möchte das Fahrzeug nicht weiterfahren.
Wir sind zuversichtlich, in dem Verfahren zu obsiegen, da sowohl das
Landgericht Offenburg als auch das übergeordnete Oberlandesgericht
Karlsruhe den Klagen positiv gegenüberstehen. Wir konnten hier
bereits zahlreiche Urteile für VW Geschädigte erzielen."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger).



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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