61 400 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2017 (AUDIO)
Geschrieben am 22-08-2018 |
Wiesbaden (ots) -
Im Jahr 2017 führten die Jugendämter in Deutschland rund 61 400
vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
(Inobhutnahmen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt, wurden die Inobhutnahmen überwiegend von sozialen
Diensten und Jugendämtern (58 %) angeregt. In 17% aller Fälle hatten
Kinder und Jugendliche selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Bei
weiteren 14 % der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden
auf die Problemsituation aufmerksam, in 6 % die Eltern(teile) der
betroffenen Minderjährigen. Die übrigen Schutzmaßnahmen (5 %)
erfolgten aufgrund von Hinweisen Anderer, zum Beispiel von Ärztinnen
oder Ärzten, Lehrpersonal oder Verwandten.
Die Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet, vorläufige
Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als
sozialpädagogische Hilfe in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen
durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei
einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter
Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die
Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen
vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls
fremduntergebracht, etwa in einem Heim oder einer Pflegefamilie.
Rund 20 300 (33 %) aller im Jahr 2017 in Obhut genommenen Jungen
und Mädchen waren noch im Kindesalter (unter 14 Jahre). Am häufigsten
(49 %) leiteten die Jugendämter bei diesen Kindern die vorläufigen
Schutzmaßnahmen wegen Überforderung der Eltern oder eines Elternteils
ein. Auch der Schutz vor Vernachlässigungen (21 %) und Misshandlungen
(14 %) spielte in dieser Altersgruppe eine wichtige Rolle. Neben den
Kindern wurden im Jahr 2017 gut 41 000 Jugendliche (14 bis unter 18
Jahre) in Obhut genommen. Im Jugendalter wurde der Großteil der
Inobhutnahmen infolge unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland
durchgeführt (51 %). Von Bedeutung waren bei den Jugendlichen auch
Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (18 %) und allgemeine
Beziehungsprobleme (8 %). Gut jedes zehnte betroffene Kind (11 %) und
knapp jeder dritte betroffene Jugendliche (30 %) war vor der
Inobhutnahme aufgrund der Problemsituation von Zuhause
(einschließlich Heim, Pflegefamilien und anderen betreuten
Wohnformen) ausgerissen.
Die meisten vorläufigen Schutzmaßnahmen endeten bei den Kindern
unter 14 Jahren mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten (43 %) oder
einer erzieherischen Hilfe in einem Heim beziehungsweise einer
Pflegefamilie (32 %). Die Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren
kehrten dagegen deutlich seltener zu den Sorgeberechtigten zurück (19
%): Hier mündeten die Inobhutnahmen am häufigsten in einer
erzieherischen Hilfe in einem Heim, einer Pflegefamilie oder einer
betreuten Wohnform (26 %). Auch sonstige stationäre Hilfen,
beispielsweise in einer Jugendpsychiatrie oder einem Krankenhaus,
wurden im Jugendalter verstärkt im Anschluss an eine Inobhutnahme in
Anspruch genommen (20 %). Jede zweite vorläufige Schutzmaßnahme
konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden, sowohl bei den
Kindern (50 %), als auch bei den Jugendlichen (49 %).
Infolge einer Gesetzesänderung zum Umgang mit unbegleitet
eingereisten Minderjährigen sind die aktuellen Ergebnisse der
Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen nur eingeschränkt mit den
bisherigen Ergebnissen vergleichbar: Im Jahr 2017 wurden erstmals -
zusätzlich zu den bisher durch die Statistik abgedeckten regulären
Inobhutnahmen (gemäß § 42 SGB VIII) - weitere rund 11 100 so genannte
vorläufige Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise (gemäß § 42a SGB
VIII) erfasst. Zusammen mit den rund 11 400 regulären Inobhutnahmen
nach unbegleiteter Einreise (gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII),
fließen sie ab 2017 vollständig in das Gesamtergebnis mit ein.
Dadurch gab es im Berichtsjahr 2017 rund 22 500 Inobhutnahmen
aufgrund unbegleiteter Einreise (37 %).
Trotz dieser Erweiterung lag die Zahl der Inobhutnahmen nach
unbegleiteter Einreise deutlich unter der Zahl von 2016. Damals waren
gut 44 900 reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise
gemeldet worden. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben aus den
Jahren 2015 und 2016 in ihrer Aussagekraft eingeschränkt sein können.
Die Ergebnisse basieren auf Verwaltungsdaten, die nach Abschluss der
jeweiligen Inobhutnahme durch das zuständige Personal in den
Jugendämtern erfasst werden. Aufgrund der starken Belastung der
Jugendämter in den Jahre 2015 und 2016 durch das hohe Aufkommen an
unbegleitet eingereisten Minderjährigen sind Erfassungsprobleme nicht
auszuschließen.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden. Weitere
Auskünfte gibt: Kinder- und Jugendhilfe, Telefon: +49 (0) 611 / 75 81
41 www.destatis.de/kontakt
Sendefähiges Video- (Clean-Feed) sowie Audiomaterial zu dieser
Pressemitteilung (und weiteren Pressemitteilungen) stellen wir unter
https://www.presseportal.de/nr/32102/video rechte- und honorarfrei im
Kontext der redaktionellen Berichterstattung zur Verfügung.
Sprecherin in diesem O-Ton-Beitrag ist: Klaus Pötzsch,
Pressesprecher, Statistisches Bundesamt.
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
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