Versicherungstipp: Sicher unterwegs - was beim Überholen auf der Autobahn wichtig ist
Geschrieben am 02-10-2018 |
Saarbrücken (ots) - Zeitdruck, Bequemlichkeit oder Unwissenheit?
Die Regeln zum Überholvorgang auf Autobahnen werden auch schon mal
missachtet.
- Eine aktuelle forsa-Umfrage (1) im Auftrag von CosmosDirekt, dem
Direktversicherer der Generali in Deutschland, zeigt, 9 Prozent
der Autofahrer würden auf der Autobahn mitunter auch rechts
überholen.
- Tipps rund um regelkonformes Überholen und Auskunft über
Bußgelder gibt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte und
Jurist bei CosmosDirekt.
Kaum fährt man auf die Autobahn, beginnt der Ärger: Ein langsames
Fahrzeug blockiert die mittlere Spur und ignoriert das
Rechtsfahrgebot, obwohl die rechte Fahrbahn auf weite Sicht frei ist.
Auf der Überholspur rauscht ein Wagen nach dem nächsten vorbei -
links vorbeiziehen ist daher aussichtslos. Jetzt schnell rechts
überholen? Besser nicht - denn das ist auf der Autobahn verboten. Wer
sich als Autofahrer von langsameren Verkehrsteilnehmern aus der Ruhe
bringen lässt, riskiert nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern
auch ein sattes Bußgeld. Was bei Überholmanövern auf der Autobahn zu
beachten ist, erklärt Frank Bärnhof.
ÜBERHOLVERHALTEN DER DEUTSCHEN
Laut forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt würden 9 Prozent
der Autofahrer einen langsameren Wagen auf der mittleren Fahrspur
gegebenenfalls auch rechts überholen. Immerhin: 6 Prozent würden dem
Fahrer vor ihnen ein Zeichen geben. Nur 3 Prozent wären bereit, sich
hinter dem langsam fahrenden Verkehrsteilnehmer einzuordnen und die
Fahrspur nicht zu wechseln. Frank Bärnhof erklärt die Verkehrsregeln
für Überholmanöver auf der Autobahn: "Generell schreibt die
Straßenverkehrsordnung vor, links zu überholen, das Rechtsüberholen
ist auf der Autobahn verboten." Es gibt nur wenige Ausnahmen.
AUSNAHMEN BESTÄTIGEN DIE REGEL
Zwar ist es grundsätzlich verboten, auf deutschen Autobahnen
rechts zu überholen, es gibt jedoch auch Ausnahmefälle. Auf einem
Beschleunigungsstreifen darf man auch mal rechts schneller fahren, um
in den fließenden Verkehr einzufädeln. Eigentlich handelt es sich
hierbei aber nicht um einen Überholvorgang, da der
Beschleunigungsstreifen nicht zur Fahrbahn gehört. Auch bei einem
Stau oder zähfließendem Verkehr mit Schlangenbildung auf der linken
Spur dürfen Autofahrer auf der rechten Spur vorsichtig überholen.
"Allerdings nur Fahrzeuge, die nicht schneller als 60 km/h fahren und
dann auch nur mit maximal 20 km/h mehr Geschwindigkeit", erklärt
Frank Bärnhof. (2)
RECHTS ÜBERHOLEN KANN TEUER WERDEN
Verstößt man hingegen gegen das Verbot, auf Autobahnen rechts zu
überholen, kann das unter Umständen teuer werden. "Wer auf Autobahnen
verbotswidrig rechts überholt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro
sowie einen Punkt in Flensburg", weiß Frank Bärnhof. (3)
FAHRZEUGE AUF DER MITTELSPUR ÜBERHOLEN - ABER RICHTIG!
Befindet sich ein langsames Fahrzeug auf der mittleren Spur, ist
es ratsam, sich etwas zurückfallen zu lassen - und erst dann einen
Fahrspurwechsel auf die linke Spur vorzunehmen, um den anderen
Verkehrsteilnehmer ordnungsgemäß zu überholen. Selbstverständlich
inklusive regelmäßigem Blick in den Rückspiegel, korrektem
Blinkersetzen und ausreichendem Abstand. "Um nicht sich und andere
Verkehrsteilnehmer zu gefährden, sollten Autofahrer grundsätzlich von
einem verbotswidrigen Rechtsüberholen auf der Autobahn absehen", sagt
Frank Bärnhof.
(1) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April und Mai 2018 wurden 1.506 Autofahrer ab 18 Jahren in der
Bundesrepublik Deutschland befragt.
(2) Bußgeldkatalog: www.bussgeldkatalog.org/rechts-ueberholen
(3) Bußgeldkatalog: www.bussgeldkatalog.org/rechts-ueberholen
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-ueberholen-autobahn
Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen
finden Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen
Ihre Ansprechpartner:
Sabine Gemballa
Business Partner
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com
Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de@generali.com
Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell
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