Ferkelkastration: Tierschutzverbände halten Fristverlängerung für verfassungswidrig
Geschrieben am 25-10-2018 |
Berlin (ots) - Das Bündnis für Tierschutzpolitik* und der Deutsche
Tierschutzbund fordern in einer öffentlichen Stellungnahme das
fristgerechte Ende der betäubungslosen Ferkelkastration wie
gesetzlich beschlossen zum 1. Januar 2019. Die Verbände halten es aus
rechtlicher, wissenschaftlicher und ethischer Sicht für unhaltbar,
männlichen Ferkeln weiterhin ohne Betäubung die Hoden zu entfernen.
Mit dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz ist die
schmerzhafte Amputation nicht vereinbar, zumal es ausreichend
Alternativen gibt.
Nach Ansicht der Tierschutzorganisationen ist eine Verlängerung
der bis Jahresende geltenden Ausnahmeregelung verfassungswidrig.
Dabei verweisen sie auf die Positionen mehrerer renommierter
Rechtsgutachter. Denn zur Kastration ohne Betäubung stehen bereits
praxisreife Alternativen zur Verfügung: die Jungebermast, die Impfung
gegen den Ebergeruch (Immunokastration) sowie eine Kastration bei
vollständiger Schmerzausschaltung unter Narkose.
»Weder das Bundeslandwirtschaftsministerium noch die
Interessenvertretungen der Landwirtschaft haben die vergangenen Jahre
genutzt, die vorhandenen Alternativen in den Betrieben flächendeckend
umzusetzen«, sagt Konstantinos Tsilimekis, Sprecher des Bündnisses
für Tierschutzpolitik und Geschäftsleiter der Albert Schweitzer
Stíftung für unsere Mitwelt. »Eine Verlängerung der Frist würde für
Millionen von Ferkeln auf unbestimmte Zeit weitere Qualen bedeuten.«
»Der Aufschub dient der Bundesregierung vor allem dazu, der
Kastration unter Lokalanästhesie den Weg zu ebnen. Dieser 'vierte
Weg' ist jedoch aus Tierschutzsicht keine Alternative«, ergänzt
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Die bisher
noch nicht zugelassene Methode wäre für die ferkelproduzierenden
Betriebe mit dem geringsten Aufwand verbunden, ginge aber ebenfalls
erheblich zu Lasten der Tiere.
Die Tierschutzorganisationen sprechen sich deutlich gegen die
Ferkelkastration unter Lokalanästhesie durch die Tierhalter aus und
teilen damit die Position etlicher Verbände aus der Tierärzteschaft.
Sie lehnen die von Bundeslandwirtschaftsministerium und
Fleischindustrie fokussierte Maßnahme aus Tierschutzgründen ab: Es
erfolgen bis zu vier äußerst schmerzhafte Injektionen in Hoden und
Samenstrang. Die Tierärzteschaft und die Tierschutzorganisationen
bezweifeln zudem, dass Tierhalter diese Methode korrekt durchführen.
Darüber hinaus kritisieren sie an der Lokalanästhesie, dass sie den
Schmerz bei der Hodenentfernung nicht ausreichend ausschaltet.
Seit der Änderung des Tierschutzgesetzes von 2013 bestand für die
betäubungslose Ferkelkastration eine Übergangsfrist von fünf Jahren.
Die Große Koalition will nun das damals beschlossene Verbot um zwei
Jahre verschieben und dazu in Kürze einen Gesetzentwurf im Bundestag
vorlegen. Nach Beratungen im Parlament und den Fachausschüssen könnte
der Bundestag schon im November über eine entsprechende Änderung des
Tierschutzgesetzes abstimmen.
Unter
www.albert-schweitzer-stiftung.de/Position-Ferkelkastration-Frist.pdf
finden Sie als PDF die gemeinsame Stellungnahme des Bündnisses für
Tierschutzpolitik und des Deutschen Tierschutzbundes.
*Das Bündnis für Tierschutzpolitik
(www.buendnis-fuer-tierschutzpolitik.de) ist ein seit 2015
bestehender Zusammenschluss der Tierschutzorganisationen Albert
Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz
e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., PROVIEH e.V. sowie VIER
PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
Pressekontakt:
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Andreas Grabolle
Tel.: 030 - 400 54 68 15
presse@albert-schweitzer-stiftung.de
Original-Content von: Albert Schweitzer Stiftung f. u. Mitwelt, übermittelt durch news aktuell
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