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Den Lebensabend im Ausland verbringen: Das sollten Rentner wissen

Geschrieben am 05-11-2018

Berlin (ots) - Den wohlverdienten Ruhestand im Ausland verbringen
und von mehr Sonnenstunden und günstigeren Preisen profitieren - ein
Traum vieler Deutscher. Für deutsche Staatsangehörige wurden 2017
laut der Deutschen Rentenversicherung 238.117 Renten ins Ausland
gezahlt. Doch wer seine Rente im Ausland bezieht, muss bei Steuern
und Versicherungen einiges beachten. Der gemeinnützige
Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat deshalb die wichtigsten Tipps
zusammengestellt.

Wer länger als sechs Monate im Jahr im Ausland lebt, gilt als
beschränkt steuerpflichtig und hat dann kein Recht auf den
Grundfreibetrag: "Das steuerpflichtige Einkommen und daher auch die
Rente, werden ab dem ersten Euro versteuert", erklärt Udo Reuß,
Steuerexperte bei Finanztip. Auch zahlreiche weitere Vergünstigungen
entfallen: "Ehegattensplitting, außergewöhnliche Belastungen wie
Krankheitskosten und Freibeträge für Kinder werden nicht mehr
angerechnet. Das treibt die Steuerlast stark in die Höhe."

Mit einem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht die Steuerlast
senken

Doch wer mindestens 90 Prozent seines Gesamteinkommens aus
Deutschland bezieht und dieses auch hier versteuern muss, für den
kann es einen Trick geben: "Stellen Sie beim Finanzamt einen Antrag
auf unbeschränkte Steuerpflicht", empfiehlt Reuß. Bei einem Umzug
etwa nach Österreich, Spanien oder Polen wird die gesetzliche Rente
grundsätzlich in Deutschland besteuert. Hier kann sich der Antrag auf
unbeschränkte Steuerpflicht lohnen. Reuß erklärt: "Legen Sie dafür
einen Nachweis ausländischer Einkünfte von den Behörden im Ausland
bei. Für den Umzug in einen EU-Staat benötigen Sie zum Beispiel die
Bescheinigung EU/EWR, die es in verschiedenen Sprachversionen gibt."

Ob die Rente in Deutschland oder im neuen Wohnland zu versteuern
ist, legt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) fest. Eine
Übersicht aller Länder, mit denen ein DBA besteht, gibt es auf der
Website des Bundesfinanzministeriums.

Die Behörde rechtzeitig informieren

Um Renten auszuzahlen, benötigt die Deutsche Rentenversicherung
lediglich Adresse, Kontaktdaten und die Bankverbindung. "Teilen Sie
der Behörde und der Krankenkasse den Wechsel des Wohnortes mindestens
drei Monate im Voraus mit", rät Reuß. "Verlangt die Behörde eine
Lebensbescheinigung, senden Sie diese schnellstmöglich ausgefüllt
zurück, sonst kann es zu Unterbrechungen der Rentenzahlungen kommen!"

Vor dem Auslandsaufenthalt sollten Rentner sich beraten lassen

Das Finanzamt Neubrandenburg ist zuständig für Rentenempfänger im
Ausland. Auf deren Website finden Verbraucher die erwähnten Formulare
und zahlreiche Informationen. Doch Reuß rät davon ab, sich allein auf
die Online-Informationen zu verlassen: "Wie fast immer im Steuerrecht
sind die Fälle sehr individuell. Vor dem geplanten Aufenthalt rate
ich daher jedem, die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung
aufzusuchen oder sich mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung
zu setzen." Bestehen weitere steuerpflichtige Einkünfte, wie etwa
Einnahmen durch Vermietung, ist das Heimat-Finanzamt zuständig.

Gut zu wissen: Wer seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt,
ist in der Regel nicht über die gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung der Rentner versichert. Rentner sollten sich vor
dem Auslandsaufenthalt daher unbedingt bei der Deutschen
Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland beraten lassen. Wer
außerhalb des Europäischen Währungsraums lebt, muss die staatliche
Förderung der Riester-Rente zurückzahlen.

Weitere Informationen http://ots.de/kxKuFF

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Pressekontakt:
Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

Original-Content von: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, übermittelt durch news aktuell


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