Meuthen/Beck: Gegen globale Einwanderung in die Sozialsysteme - wohlfahrtsstaatliche Pull-Effekte für Migranten beseitigen
Geschrieben am 09-11-2018 |
Berlin (ots) - Zur Debatte um den "Global Compact for Migration"
erklärt der EU-Abgeordnete, stellvertretende Vorsitzende der
EFDD-Fraktion und Bundessprecher der Alternative für Deutschland,
Prof. Dr. Jörg Meuthen:
"Völlig absurd ist die Behauptung der Altparteien, mit dem
UN-Migrationspakt würden andere Länder dazu animiert, ihre
Sozialleistungen für Migranten zu erhöhen, so dass sie eher zu
Zielländern von Migration werden. So wird man der Einwanderung nicht
Herr, denn kaum ein anderes Land leistet sich derartig luxuriöse
Transfers an Migranten. Deutschland muss diese Transfers auf das
zulässige Mindestmaß zurückschrauben. Meine Fraktion im EU-Parlament
hat deshalb ein Gutachten zur europarechtlichen Zulässigkeit des
Abbaus von Transfers an Migranten in Auftrag gegeben."
Der Verfasser des Gutachtens, der Londoner Europarechtsexperte Dr.
Gunnar Beck, erklärt dazu:
"Bei den Leistungsansprüchen werden bedauerlicherweise
aufenthaltsrechtliche und sozialrechtliche Fragen konsequent
vermischt. Das gilt bereits für EU-Ausländer, bei denen das deutsche
Recht großzügig Sozialleistungen zuerkennt, obwohl das nach EU-Recht
nicht zwingend erforderlich ist. Das gilt aber erst recht für
Drittstaatler, um die es beim Global Compact for Migration geht.''
Beck erläutert, was in diesem Kontext zu tun ist:
"Eine Abkehr von und keine Beschleunigung der gegenwärtigen
Zuwanderungspolitik tut not. Das gilt erstens für das in Deutschland
zumeist erheblich höhere Leistungsniveau für Migranten, durch das
Anreize gerade zur Zuwanderung nach Deutschland geschaffen werden.
Eine teilweise Umstellung auf Sachleistungen ist grundsätzlich weder
mit EU-Recht noch Verfassungsrecht unvereinbar.
Zweitens fordern weder EU- noch Völkerrecht den Familiennachzug
für subsidiär Schutzberechtigte. Auch hier geht die Bundesregierung
in ihrer die ökonomischen Realitäten verkennenden humanitären
Maßlosigkeit weit über internationale Vorgaben hinaus.
Drittens müssen unmittelbar Rückführungen stattfinden, wenn die
Fluchtursachen beseitigt sind. Andere Staaten führen konsequenter
zurück, die Bundesregierung hingegen eröffnet neue Wege zur
Einbürgerung. Ebenso notwendig ist eine Rückkehr zur Sicherung der
nationalen und EU-Außengrenzen. Ohne eine Besinnung auf den Grundsatz
keines Sollens ohne Können und ohne eine konsequente Abschiebungs-,
Rückführungs- und Grenzsicherungspolitik im Einklang mit geltendem
Recht gefährdet die Bundesregierung die Tragfähigkeit der deutschen
Sozialsysteme. Entgegen fehlleitender Verlautbarungen von Politik und
Medien jedoch fordern weder Völker- noch EU-Recht die Selbstaufgabe
der historisch gewachsenen nationalen Identität mitsamt ihren Stärken
und Schwächen, noch die Erosion des Sozialstaats- und
Fürsorgeprinzips in erster Linie für Inländer.''
Hintergrund:
Das von der EFDD-Fraktion in Auftrag gegebene Gutachten ist auf
Anfrage erhältlich bei dem Pressesprecher der deutschen Delegation
der EFDD, Herrn Tomasz Froelich: tomasz.froelich@europarl.europa.eu.
Vita von Dr. Gunnar Beck:
Gunnar Beck ist Experte für Europarecht und lehrt EU-Recht als
Hochschuldozentan der SOAS University of London. Er ist Verfasser
zahlreicher wissenschaftlicher und publizistischer Beiträge, hat die
''Vote Leave-Kampagne'' rechtlich beraten und ist zudem als Fach- und
Prozessanwalt in London tätig.
Pressekontakt:
pressestelle@afd.de
Pressestelle Bundesvorstand
Alternative für Deutschland
Schillstraße 9 / 10785 Berlin
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