Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") nur eingeschränkt möglich - Auszahlung von Geldleistungen nicht betroffen // BA-Presseinfo Nr.31
Geschrieben am 12-11-2018 |
Nürnberg (ots) - Seit vergangener Woche können die Jobcenter, die
als gemeinsame Einrichtung von der Bundesagentur und den Kommunen
betrieben werden, bundesweit nur zeitverzögert auf die elektronischen
Akten der Kunden zugreifen. Deshalb sind Auskünfte zur Grundsicherung
für Arbeitsuchende ("Hartz IV") nicht immer zeitnah möglich.
Geldleistungen werden weiter ausgezahlt, da dieses IT-Verfahren
nicht betroffen ist. Alle eingehenden Anträge werden bearbeitet. Es
sind auch keine Daten verloren gegangen.
Die IT arbeitet mit Hochdruck daran, die Störung zu beheben. Die
Arbeitsagenturen (SGBIII / Arbeitslosengeld I) und Familienkassen
(Kindergeld) sind nicht betroffen.
Informationen zum Mediendienst der Bundesagentur für Arbeit finden
Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.media
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter
www.twitter.com/bundesagentur
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell
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