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Jetzt Energieausweis auf Gültigkeit prüfen

Geschrieben am 21-11-2018

Berlin (ots) - Energieausweise für Wohngebäude, die bei Einführung
der allgemeinen Ausweispflicht vor zehn Jahren ausgestellt wurden,
verlieren 2019 ihre Gültigkeit. Eigentümer, die ihre Immobilie neu
vermieten oder verkaufen wollen, müssen den Ausweis erneuern lassen.
Bessere Werte auf dem Energieausweis können Hausbesitzer mit einer
Heizungssanierung erzielen. Darauf weist das Portal
www.intelligent-heizen.info hin.

Beim Kauf von Kühlschrank, Staubsauger oder Waschmaschine können
Verbraucher am Energielabel ablesen, wie energiesparend das Gerät
ist. Auch wer eine Immobilie kaufen oder mieten möchte, kann sich
vorab über die Energieeffizienz des Gebäudes informieren - mithilfe
des Energieausweises. Dieses Dokument zeigt auf einer Skala von Grün
nach Rot den energetischen Zustand des Hauses an. Damit können
potenzielle Mieter oder Käufer die Energieeffizienz verschiedener
Gebäude vergleichen. Den Energieausweis stellen dazu berechtigte
Personen, etwa Fachhandwerker oder Bauingenieure, aus. Meist können
Eigentümer von Bestandsgebäuden dabei zwischen zwei Varianten wählen:
dem Verbrauchs- oder dem Bedarfsausweis. Beim Verbrauchsausweis
basiert das Ergebnis auf dem bisherigen Energieverbrauch der
Bewohner. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises überprüft dagegen
ein Experte Gebäude und Heizung und berechnet daraus den
Energiebedarf. "Der Bedarfsausweis kostet mehr, ist aber objektiver
und aussagekräftiger", erklärt Kerstin Vogt, Leiterin der
Geschäftsstelle des Forums für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik
VdZ.

Viele Energieausweise ab 2019 ungültig

Die Ausweispflicht für Gebäude, die neu vermietet, verpachtet oder
verkauft werden sollen, besteht in Deutschland seit Januar 2009. Für
Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden, gilt diese Pflicht schon
seit Juli 2008 und für Neubauten bereits seit 2002. Da
Energieausweise zehn Jahre gültig sind, laufen 2018 und 2019 viele
der Ausweise ab. Betroffene Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen
oder neu vermieten wollen, müssen sich daher einen neuen Ausweis
ausstellen lassen. Denn nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind
sie verpflichtet, Miet- oder Kaufinteressenten einen aktuellen
Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und bei
Vertragsabschluss zu übergeben. Auch in der Anzeige müssen schon
energetische Kennwerte angegeben werden. Andernfalls drohen Bußgelder
von bis zu 15.000 Euro.

Bessere Energiewerte durch Heizungssanierung

Mit einer Modernisierung der Heizung, zum Beispiel durch den
Einbau eines effizienten Brennwertkessels oder einer Wärmepumpe,
können die energetischen Kennwerte des Energieausweises erheblich
verbessert werden. "Wer in die Sanierung der Heizung investiert,
erhöht auch die Attraktivität der Immobilie", betont Kerstin Vogt.
"Wichtig ist, den Energieausweis nach einer Modernisierung neu
ausstellen zu lassen, wenn er nicht sowieso bereits veraltet ist." Im
Übrigen lohnt sich eine moderne Heizung auch für Eigentümer, die ihre
Immobilie selbst bewohnen. Sie können ihren Wohnkomfort steigern und
langfristig die Heizkosten senken. Nähere Informationen über
effiziente Heizsysteme und staatliche Förderprogramme für die
Sanierung erhalten Hausbesitzer auf dem Serviceportal
www.intelligent-heizen.info.

Über "Intelligent heizen"

Die verbraucherorientierte Plattform "Intelligent heizen" ist ein
Angebot des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. Seit 2007
informiert das Serviceportal technologieoffen und
energieträgerneutral über Maßnahmen für eine wirtschaftliche
Heizungsmodernisierung. Bildmaterial in Druckqualität erhalten Sie
unter www.intelligent-heizen.info. Tipps für energiesparendes Heizen
und aktuelle Informationen gibt es auch auf Facebook.



Pressekontakt:
Corinna Olszok | KOMPAKTMEDIEN Agentur für Kommunikation GmbH
Telefon: 030 308811-28 | E-Mail: presse@kompaktmedien.de

Original-Content von: VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V., übermittelt durch news aktuell


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