Mietnebenkosten: Wohnfläche nachmessen lohnt sich
Geschrieben am 06-12-2018 |
Wiesbaden (ots) - 80 Quadratmeter stehen im Mietvertrag, doch die
Wohnung hat nur gut 70: Damit steigt auch die Nebenkostenlast -
zumindest wenn der Vermieter diese teilweise auf Basis der Fläche
abrechnet. Das R+V-Infocenter rät Mietern deshalb, im Zweifelsfall
zum Zollstock zu greifen und nachzumessen.
Zu hohe Kosten möglich
Mehr als zwei Euro Betriebskosten zahlen Mieter im Durchschnitt
pro Quadratmeter und Monat. Auf den ersten Blick ist das ein kleiner
Betrag. Doch die Kosten summieren sich, da viele Vermieter
Betriebskosten wie Wasser und Heizung zumindest teilweise nach der
Wohnungsgröße abrechnen - und die stimmt nicht immer. "Wenn der
Abrechnung eine zu große Wohnfläche zugrunde liegt, zahlen Mieter
möglicherweise für Flächen, die sie gar nicht haben", sagt Michael
Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung.
Zehn-Prozent-Regel gilt nicht mehr
Beispiel Heizkosten: Vermieter dürfen diese maximal bis zur Hälfte
nach Quadratmetern abrechnen. Auch die Abrechnung der Wasser- und
Abwasserkosten nach Fläche ist erlaubt, wenn nicht in allen Wohnungen
Wasserzähler installiert sind. Für die Mieter bedeutet das: Es kommt
nicht nur auf ihren eigenen Verbrauch an. Stattdessen wird der
Verbrauch des gesamten Hauses auf die jeweilige Wohnfläche umgelegt -
und je größer die eigene Mietfläche, umso höher ist die Rechnung.
"Generell lohnt es sich für Mieter auch deshalb immer, ihre Wohnung
nachzumessen und zu überprüfen, ob die Flächenangaben übereinstimmen.
Dies gilt vor allem, seit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass
die tatsächliche Wohnfläche für Betriebskosten und Mieterhöhungen
entscheidend ist", rät R+V-Experte Rempel. "Früher mussten Mieter
nach der Rechtsprechung hier eine zehnprozentige Abweichung
tolerieren."
Weitere Tipps des R+V-Infocenters
- Die Wohnfläche entspricht nicht immer der Grundfläche. Vor allem
bei Dachgeschosswohnungen kann die Wohnfläche deutlich geringer
sein, wenn der Raum unterhalb von Schrägen nicht oder nur
teilweise zählt. Das hängt aber auch davon ab, welche Art der
Berechnung im Mietvertrag festgehalten ist.
- Ist keine Berechnungsmethode vereinbart, wenden Gerichte die
Wohnflächenverordnung an. Das bedeutet, dass beispielsweise
typische Kellerräume, Waschküchen oder Garagen nicht mitzählen.
- Ist im Mietvertrag eine Wohnfläche fest vereinbart, kann eine
größere Abweichung auch zur Minderung der Miete berechtigen. Die
bloße Angabe der Mietfläche - etwa in der
Betriebskostenabrechnung - reicht hierfür allerdings in der
Regel nicht.
- Auch für die Hausratversicherung ist es wichtig, die richtige
Wohnfläche anzugeben. Sonst drohen im Schadensfall finanzielle
Verluste.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell
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