Rechtsgutachten: Brüsseler Designvorschrift für Getränkeverpackungen verstößt gegen EU-Recht / Existenz von KMU durch EU-Richtlinienvorschlag zu Einwegplastik gefährdet (FOTO)
Geschrieben am 13-12-2018 |
Bonn (ots) -
Die Brüsseler Pläne zur Einführung einer Designvorschrift für fest
mit Getränkeverpackungen verbundene Verschlüsse verstoßen gegen
EU-Recht. Dies hat ein aktuelles Rechtsgutachten ergeben, das vom
Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) in Auftrag gegeben wurde. "In
verschiedenen EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland oder Dänemark wird
das von der EU angestrebte Ziel, 90 Prozent der Einwegplastikflaschen
zu sammeln, heute bereits erfüllt", erklärt Udo Kremer,
Geschäftsführer des VDM. "Mit den von den EU-Institutionen verfolgten
Zielen, die Vermüllung durch Plastikflaschen zu vermeiden, stimmen
wir vollkommen überein, aber eine verpflichtende Designvorgabe für
fest verbundene Verschlüsse - zusätzlich zur Festlegung von
Sammelquoten - würde eine riesige, unnötige Belastung für zahlreiche
kleine und mittlere Getränkeabfüllbetriebe in ganz Europa bedeuten.
Deshalb stellt eine solche Designvorgabe eine klare Verletzung
grundlegender EU-Rechtsprinzipien dar", unterstreicht Kremer.
Das vom VDM beauftragte Rechtsgutachten offenbart schwerwiegende
rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der im
EU-Richtlinienvorschlag zu Einwegplastik enthaltenen Vorschrift. Nach
dem Rechtsgutachten verstößt die Einführung einer Designvorgabe für
fest mit Getränkeverpackungen verbundene Verschlüsse nicht nur gegen
das Subsidiaritätsprinzip der EU, sondern auch gegen den Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht der unternehmerischen
Freiheit. Tatsächlich werden einer repräsentativen
Stichprobenuntersuchung zufolge, die aktuell in Deutschland
durchgeführt wurde, 96,6 Prozent der zurücklaufenden
Einwegplastikflaschen bereits mit Verschlüssen zurückgegeben.
In einer von PricewaterhouseCoopers für die European soft drinks
industry (UNESDA) und die European Federation of Bottled Waters
(EFBW) durchgeführten Studie wurden die beträchtlichen ökologischen
und ökonomischen Kosten für die Umsetzung der von der Europäischen
Kommission vorgeschlagenen verpflichtenden Designvorgabe für
Getränkeverpackungen herausgestellt. Allein in der deutschen
Mineralbrunnenbranche wären mehr als 200 überwiegend von kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) betriebene Abfülllinien für
Einwegplastikflaschen betroffen. "Eine verpflichtende Designvorgabe
für Verschlüsse würde nicht nur die Existenz vieler KMU gefährden,
sondern auch zu einer enormen Fehlallokation von Ressourcen in ganz
Europa führen, während gleichzeitig massive Investitionen zum Aufbau
wirksamer Pfand- oder anderer Rücknahmesysteme benötigt werden",
betont Kremer.
Der Verband Deutscher Mineralbrunnen vertritt die politischen und
wirtschaftlichen Interessen der Mineralbrunnenbranche. Die zu einem
großen Teil mittelständisch geprägten deutschen Mineralbrunnen füllen
über 500 verschiedene Mineral- und 34 Heilwässer sowie zahlreiche
Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränke ab. Mit rund 12.500 Arbeitnehmern
sind sie wichtige Arbeitgeber der Ernährungsindustrie.
Pressekontakt:
Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V.
Wibke Spießbach
Referentin Marketing und Kommunikation
Tel.: +49 228 95990-21
E-Mail: spiessbach@vdm-bonn.de
Original-Content von: Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM), übermittelt durch news aktuell
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