BDU: Der Einsatz externer Berater im Öffentlichen Sektor ist durch das Vergaberecht klar geregelt
Geschrieben am 14-12-2018 |
Bonn (ots) - Zur gestrigen Entscheidung der Obleute von Grünen,
FDP und Linke im Verteidigungsausschuss, im Hinblick auf den Einsatz
externer Berater im Verteidigungsministerium einen parlamentarischen
Untersuchungsausschuss einzuberufen, macht der Bundesverband
Deutscher Unternehmensberater (BDU) deutlich:
Die im Raum stehenden Vorwürfe bei der Beauftragung und beim
Einsatz von Unternehmensberatern im Verteidigungsministerium müssen
sorgfältig geprüft werden. Die Vergabe von Aufträgen im Bereich der
freiberuflichen Leistungen ist in Deutschland rechtlich umfassend und
aus BDU-Sicht eindeutig und ausreichend geregelt. Für den
Spitzenverband der Consultingwirtschaft schließt sich die direkte
Beauftragung einzelner Consultingfirmen ohne Betrachtung
konkurrierender Angebote weitestgehend - bis auf nachvollziehbare
Notfälle - aus. Ein funktionierender Wettbewerb muss gewährleistet
sein. Es gibt in Deutschland eine Vielzahl an Unternehmensberatungen,
die auf den Öffentlichen Sektor spezialisiert sind. Der BDU lehnt
eine Umgehung des Vergaberechts genauso ab, wie Patronage,
Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung. Projekte und die Auftragsvergabe
in der Öffentlichen Hand erfordern besonders hohe Anforderungen an
Transparenz und Dokumentation.
Darüber hinaus sorgen die BDU-Berufsgrundsätze sowie die
BDU-Qualitätsstandards sowie weitere Grundsätze und Leitfäden für
eine etablierte Orientierung bei der Auswahl von und der
Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern. Die dort beschriebenen
Kriterien sollten bereits bei der Auftragsvergabe berücksichtigt
werden.
https://www.bdu.de/qualitaetsverstaendnis/
Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Joseph-Schumpeter-Allee 29, 53227 Bonn
T +49 (0) 228 9161-16 oder 0172 23 500 58, klaus.reiners@bdu.de
Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater, übermittelt durch news aktuell
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