Hetz: Fachkräftezuwanderung muss auch für die Zeitarbeit möglich sein
Geschrieben am 18-12-2018 |
Berlin (ots) - Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des
Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP),
erklärt zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein
Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
"Es kann und darf nicht sein, dass im geplanten
Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Zeitarbeitsbranche wieder einmal
ausgeschlossen und damit benachteiligt werden soll. Das Verbot für
die Zeitarbeit, Arbeitnehmer im Nicht-EU-Ausland zu rekrutieren, ist
diskriminierend und angesichts von Fachkräftemangel und digitalem
Wandel nicht förderlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Denn
die Zeitarbeitsbranche könnte eine wichtige Drehscheibenfunktion
übernehmen: Zum einen könnten die Personaldienstleister für kleine
und mittelständische Unternehmen, die dazu selbst nicht in der Lage
sind, die Rekrutierung im Ausland übernehmen. Und zum anderen könnten
die Zeitarbeitsunternehmen den beim digitalen Wandel dringend
benötigten IT-Fachkräften aus Drittstaaten, die jedoch des Öfteren im
Projektbereich nur für kürzere Zeit gebraucht werden, eine
langfristige Beschäftigungsperspektive in Deutschland bieten.
Deshalb muss die Fachkräftezuwanderung für die Zeitarbeit geöffnet
und die diskriminierende Sonderregelung für die Branche abgeschafft
werden. Der BAP fordert im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die
Streichung dieser Sonderbestimmung in Paragraph 40 des
Aufenthaltsgesetzes."
Pressekontakt:
Doris Droste
Leiterin Abteilung Presse
Marketing | Öffentlichkeitsarbeit
Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister e.V. (BAP)
Universitätsstr. 2-3a
10117 Berlin
Telefon: +49 30 206098 -30
Telefax: +49 30 206098 -39
E-Mail: d.droste@personaldienstleister.de
Internet: www.personaldienstleister.de
Hauptgeschäftsführer: Thomas Hetz
Vereinsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Vereinsregister-Nummer: VR 31815 B
Original-Content von: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP), übermittelt durch news aktuell
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