Neue Regeln für Arbeitsschutz im Gerüstbauer-Handwerk / TRBS 2121 wird verstärkt auf technische Schutzmaßnahmen setzen (FOTO)
Geschrieben am 07-02-2019 |
Köln (ots) -
Was die Gerüstbau-Branche in diesem Jahr beschäftigen wird ist die
Neufassung der "Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS
2121)", deren Inkrafttreten in Kürze zu erwarten ist. Einige der
neuen Regelungsinhalte werden voraussichtlich Investitionsbedarf in
der Branche auslösen.
Ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung der Arbeitssicherheit fehlt
Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und der
Bundesverband Gerüstbau haben sich bei der Überarbeitung des
Regelwerks stets für einen ganzheitlichen, praxisbezogenen Ansatz im
Arbeitsschutz eingesetzt. Dieser beinhaltete, dass die Situation auf
der Baustelle und das Verhalten der Baubeteiligten ebenso mit
einbezogen werden, wie die technischen Möglichkeiten zur Sicherung.
Im Ergebnis der Regelsetzung hat sich der staatliche und
berufsgenossenschaftliche Ansatz niedergeschlagen, der vorrangig auf
die technischen Sicherungsmaßnahmen setzt. Die Kritik der
Fachverbandsvertreter in den Diskussionen bezog sich insbesondere
darauf, dass der technische Schutz der vorgesehenen Maßnahmen in
vielen Situationen keine ausreichende Lösung bietet bzw. oftmals
nicht anwendbar ist. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit und
stärkere Berücksichtigung dieser Kritik bei Erstellung des Regelwerks
fehlte.
Gerüstbau-spezifisches Arbeitsschutzsystem in jedem Betrieb
unverzichtbar
Durch einige der zu erwartenden neuen Regelungsinhalte können
voraussichtlich ergänzende Investitionen im Gerüstbau ausgelöst
werden und sich auf die Produktivität der Betriebe auswirken.
Natürlich ist es unverzichtbar, in jedem Betrieb ein
Arbeitsschutzsystem zu installieren, das eine Einhaltung der
Regelwerke sicherstellt. Der mit Inkrafttreten der neuen Technischen
Regeln für Betriebssicherheit steigende Kostenaufwand für den
Arbeitsschutz ist eine sinnvolle Investition, wenn hierdurch
zukünftig Unfälle vermieden werden können. Aus Sicht von Bundesinnung
und Bundesverband Gerüstbau greift der rein technische Ansatz aber zu
kurz, zumal das Regelwerk nur einen Teil der Gerüstbauformen
reglementiert und andere explizit ausschließt. Unter diesem Aspekt
ist auch fraglich, ob der gesetzliche Auftrag zur Konkretisierung des
Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung in der
neuen TRBS richtig und erfolgreich umgesetzt wird. Dementsprechend
werden die weiteren rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der
TRBS 2121 nach Bekanntwerden dieser geprüft.
Neues Regelwerk betrifft alle Baubeteiligten
Der Slogan "Nie mehr ohne!" der Arbeitsschützer kann helfen bei
einigen Betrieben ein Umdenken zu erreichen, die den Schutzmaßnahmen
im Gerüstbau nicht den nötigen Stellenwert eingeräumt haben. Im
Einzelfall lassen Staat und Berufsgenossenschaft den Unternehmer
jedoch mit dem Risiko allein. Bundesinnung und Bundesverband
Gerüstbau stehen und standen seit jeher für eine Optimierung der
Arbeitssicherheit im Gerüstbauer-Handwerk. "Trotz der kritischen
Haltung zu ihrem Inhalt sehen wir mit der neuen TRBS 2121 eine Chance
zur weiteren Steigerung der Arbeitssicherheit im Gerüstbau", betont
Marcus Nachbauer, Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau und
Bundesinnungsmeister. "Denn auf die neue Vorschriftenlage sollten
sich alle Baubeteiligten einstellen: der Auftraggeber, der
Gerüstersteller wie auch der Gerüstnutzer." Dabei muss sich
insbesondere der Auftraggeber auf Mehrkosten einrichten. Die beste
Vorsorge im Betrieb ist und bleibt es, durch ein funktionierendes
Arbeitsschutzsystem Unfälle zu vermeiden. Viele spezialisierte
Mitgliedsbetriebe sind hier bereits gut aufgestellt. Jeder Betrieb
sollte die neue Vorschriftenlage zum Anlass nehmen, die Umsetzung des
Arbeitsschutzes in seinem Betrieb zu überprüfen. Mitgliedern von
Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau stehen zur Umsetzung des
Arbeitsschutzes in den Betrieben verschiedene Hilfsmittel zur
Verfügung.
Zur Entwicklung der TRBS 2121
Bereits 2016 startete die Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern
der Berufsgenossenschaften, Landesarbeitsschutzbehörden, Gewerkschaft
und Handwerksverbänden zusammensetzt, mit einer Weiterentwicklung der
Technischen Regeln für Betriebssicherheit. Anlass dieser
Überarbeitung war die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung im
Jahr 2015. Nach über zwei Jahren intensiver Diskussionen wurde Ende
November 2018 die Neufassung beschlossen und soll demnächst
veröffentlicht werden. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau
hatten eine stärkere Möglichkeit zur Mitwirkung, insbesondere bei der
Finalisierung des Regelwerks, eingefordert. Die eingelegte Rüge im
Verfahren wurde verworfen. Im beschlussfassenden Gremium einer
technischen Regel für Betriebssicherheit haben betroffene
Einzelgewerke kein Stimmrecht. Eine ausreichende Berücksichtigung des
fachlichen Sachverstands wird daher von Verbandsseite in Frage
gestellt.
Über Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau:
Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und der
Bundesverband Gerüstbau sind die Berufsorganisation und
Interessensvertretung der Gerüstbaubranche. Zu den
Mitgliedsunternehmen zählen insbesondere Gerüstbaubetriebe und
Hersteller. Integraler Bestandteil ihres Wirkens ist die Verbesserung
des Arbeitsschutzes im Gerüstbauer-Handwerk.
www.geruestbauhandwerk.de
Pressekontakt:
Ansprechpartner für inhaltl. Rückfragen:
Werner Majer
Leiter Fachbereich Technik
Tel. 0221 870 60 - 80
Ansprechpartnerin für Pressefragen:
Henriette Conzen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0221 870 60 - 40
Original-Content von: Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk, übermittelt durch news aktuell
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