Verfassungsbeschwerde - Keine Experimente mit Meldedaten
Geschrieben am 08-02-2019 |
Berlin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Donnerstag
den Eilantrag [1] zum Stopp der Massen-Datenlieferungen für
Testzwecke im Rahmen des 'Zensus 2021' ab. Frank Herrmann,
Vorsitzender der NRW PIRATEN und Listenkandidat der Piratenpartei zur
EU-Wahl, wird nun gemeinsam mit weiteren Beschwerdeführern des AK
Zensus und mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. [2] die
eigentliche Verfassungsbeschwerde erheben.
Dazu erklärt Herrmann: "Ich bin optimistisch, dass wir mit der
Beschwerde Änderungen am Verfahren erreichen. Das Gericht hat sich
sehr kritisch gezeigt, dennoch wurde nun die Datenlieferung, die wir
mit dem Eilantrag stoppen wollten, zunächst zugelassen. Eine
Entscheidung über die Zulässigkeit der Verwendung der Daten hat das
Gericht damit nicht getroffen. Dass zwei Jahre lang die Daten aller
in Deutschland gemeldeten Personen für Experimente mit Erfassungs-
und Abgleichmethoden verwendet werden sollen, ist inakzeptabel."
[1] Eilantrag vom 10.01.2019: http://ots.de/wZW5kY
[2] Pressemitteilung der GFF:
https://freiheitsrechte.org/pm-vb-zensus-testlauf/
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9A | 10115 Berlin
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