Hebammenverband stellt Geburtshilfe-Stärkungsgesetz vor
Geschrieben am 14-02-2019 |
Berlin (ots) - Gute Geburtshilfe darf kein Glücksfall sein - sie
muss die Regel werden / Hebammenverband stellt
Geburtshilfe-Stärkungsgesetz vor
Frauen und Neugeborene können in Deutschlands Kreißsälen zunehmend
nur noch unzureichend versorgt werden. Von Jahr zu Jahr beobachtet
der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) eine Verschlechterung. Eine
stetige und persönlich zugewandte Betreuung von Frauen während der
Geburt ist in Deutschland mittlerweile eher ein Glücksfall als die
Regel. Hebammen in Deutschland betreuen inzwischen dauerhaft mehr als
doppelt so viele Gebärende wie Hebammen in anderen europäischen
Ländern. Teils betreut eine einzelne Hebamme fünf oder mehr Gebärende
gleichzeitig. Der Hebammenverband fordert deshalb nachhaltige
politische Maßnahmen wie ein Hebammen-Sonderstellenprogramm für mehr
Personal im Kreißsaal, eine bessere ambulante Notfallversorgung sowie
Maßnahmen für ein gutes Fehlermanagement und bessere
interprofessionelle Zusammenarbeit im Kreißsaal und hat dazu heute
dem Bundesgesundheitsministerium Eckpunkte für ein
Geburtshilfe-Stärkungsgesetz überreicht.
"In der Geburtshilfe muss wieder der Mensch im Mittelpunkt sein.
Frauen benötigen eine individuelle und zugewandte Betreuung rund um
die Geburt. Hebammen brauchen bessere Arbeitsbedingungen. Wir fordern
deshalb einen Wandel in der Geburtshilfe und entschiedene politische
Maßnahmen", so Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen
Hebammenverbands e. V. Die Forderungen des Deutschen
Hebammenverbands zielen auf eine individuelle und sichere Betreuung
jeder Frau und ihrer Familie. Sie umfassen im Einzelnen:
1. Ein Hebammen-Sonderstellenprogramm einrichten: Neue
Hebammenstellen sowie Stellenaufstockungen in geburtshilflichen
Abteilungen werden komplett aus einem Sonderprogramm refinanziert.
Das geschieht solange, bis für die Umsetzung einer
Eins-zu-Eins-Betreuung ein Personalschlüssel von einer
Hebammenplanstelle (Vollzeitäquivalent) auf 30 Entbindungen pro Jahr
und geburtshilflicher Abteilung erreicht ist. Zukünftig steht damit
jeder gebärenden Frau eine Hebamme während der Geburt zur Seite.
2. Den Betreuungsschlüssel in Klinken veröffentlichen:
Krankenhäuser werden gesetzlich dazu verpflichtet, die Anzahl der
Entbindungen zu veröffentlichen, die im Jahr je tatsächlich besetzter
Hebammenstelle in ihren Kreißsälen stattfinden. Schwangere und ihre
Familien haben die Möglichkeit, Krankenhäuser zu vergleichen und
informiert zu entscheiden.
3. Die ambulante geburtshilfliche Notfallversorgung für Schwangere
verbessern: Schwangere, die außerhalb der Sprechzeiten der
niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen gesundheitliche
Probleme haben oder nach Überschreitung des voraussichtlichen
Entbindungstermins eine Kontrolluntersuchung benötigen, finden heute
außerhalb eines Krankenhauses kein verlässliches Versorgungsangebot.
Durch diese ambulante geburtshilfliche Notfallversorgung werden die
ohnehin knappen personellen Kapazitäten der Kreißsäle zu Lasten der
gebärenden Frauen beansprucht. Außerhalb der Kreißsäle soll die
Versorgung durch geburtshilflich-gynäkologische Notdienste oder
Hebammen- und/oder Arztportalpraxen sichergestellt werden.
4. Fehler reduzieren und die interprofessionelle Zusammenarbeit in
der Geburtshilfe verbessern: In deutschen Kreißsälen sind
evidenzbasierte, verbindliche Behandlungswege, die Berücksichtigung
von S3-Leitlinien, Verfahrensanweisungen und verbindliche Absprachen
bei Be- und Überlastungssituationen nicht durchgängig zu finden.
Krankenhäuser mit geburtshilflichen Abteilungen sollen dazu
verpflichtet werden, regelmäßig interprofessionelle Fortbildungen und
Notfalltrainings durchzuführen. Ebenso werden diese Krankenhäuser
verpflichtet, ein anonymes Fehlermeldesystem einzurichten, das die
Grundlagen für interprofessionelle und intersektorale
Fallbesprechungen und Fehleranalysen bildet.
5. Das volle Hebammenpotenzial für die Frauen und die Geburtshilfe
nutzen sowie die Drop-Out-Rate aus dem Beruf senken: Hebammen in der
klinischen Geburtshilfe sollen konsequent von fachfremden Tätigkeiten
befreit und in ihren Kernkompetenzen für die direkte Betreuung der
Frauen und Neugeborenen eingesetzt werden. In jeder geburtshilflichen
Abteilung sollen zudem von Hebammen geleitete Kreißsäle geschaffen
werden. Ebenso werden Hebammen deutlich stärker in die Leitung und
Organisation der geburtshilflichen Abteilungen eingebunden.
Kontakt und weitere Informationen:
Deutscher Hebammenverband e. V.
Pressestelle
Telefon: 030/3940 677 30
E-Mail: presse@hebammenverband.de
Original-Content von: Deutscher Hebammenverband e.V., übermittelt durch news aktuell
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