Neue Westfälische (Bielefeld): Kommunalwahlrecht in NRW
Stichwahl ist kein politischer Spielball
Lothar Schmalen, Düsseldorf
Geschrieben am 15-02-2019 |
Bielefeld (ots) - Da soll sich noch ein Wähler zurechtfinden. Gilt
jetzt gerade die Stichwahl-Regelung bei Bürgermeister-Wahlen oder
nicht? Es scheint zu den Lieblingsbetätigungen schwarz-gelber
Regierungen in NRW zu gehören, erst einmal die Stichwahl wieder
abzuschaffen. Und genauso verlässlich führen die Rot-Grünen sie
wieder ein. Die, die die Stichwahl jetzt zur Abwechslung mal wieder
abschaffen wollen, berufen sich auf ein Urteil des
NRW-Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Es erlaubte damals die
2007 erfolgte erste Abschaffung der Stichwahl als verfassungsgemäß
fügte aber wohlweislich hinzu, dass der Gesetzgeber gehalten sei, im
Blick zu behalten, ob das Wahlsystem die erforderliche demokratische
Legitimation auch künftig vermittele. Ob das Verfassungsgericht diese
Legitimation auch noch als gegeben sieht, wenn Bürgermeister mit 30
Prozent Stimmenanteil oder noch weniger gewählt werden, dürfte sehr
zweifelhaft sein. Dieser Auffassung zumindest sind alle
Rechtswissenschaftler, die in der Anhörung im Landtag auftraten.
Warum CDU und FDP dennoch auf der erneuten Wahlrechtsänderung
bestehen, bleibt ihr Geheimnis. So viel Trotz jedenfalls verkleinert
nicht den Verdacht, dass es zumindest der CDU, die zurzeit den
Umfragen nach die mit Abstand größere der kleiner gewordenen
Volksparteien ist, vor allem um parteipolitische Geländegewinne geht.
Tatsächlich waren in der Vergangenheit die SPD-Kandidaten bei
Stichwahlen erfolgreicher, als die CDU-Kandidaten. Ob dieser Verdacht
nun stimmt oder nicht: Das Ganze erinnert ein bisschen an den Streit
um das Sandschäufelchen im Kindergarten. Der gerade Stärkere bekommt
es. Nein, mit politischer Vernunft hat das alles nichts zu tun. Das
Wahlrecht als politischer Spielball der Parteien - so kann man
Demokratie auch in Verruf bringen.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
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