Unberechtigte Steuernachforderungen bei Onlinehändlern -
bevh fordert Einschreiten des Bundesfinanzministeriums
Geschrieben am 19-02-2019 |
Berlin (ots) - Bei einzelnen Finanzämtern, so etwa in Bayern,
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, lässt sich neuerdings eine
veränderte Vollzugspraxis beobachten: Onlinemarketing unter
Einschaltung von nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen wird
nicht mehr als Dienstleistung, sondern als "Nutzungsüberlassung von
Rechten und ähnlichen Erfahrungen" im Sinne von § 49 Abs. 1 Nr. 9
Einkommensteuergesetz (EStG) deklariert. Einkünfte daraus wären dann
mit einem Steuersatz von 15 Prozent quellensteuerpflichtig im Sinne
des § 50a EStG.
Die neue Prüfpraxis der Finanzverwaltung ist sachfremd und ein
schwerer Schlag gegen den deutschen Mittelstand. Schon heute führt
die abwegige Neuinterpretation eines seit Jahren bestehenden Gesetzes
zu massiver Verunsicherung innerhalb der deutschen
E-Commerce-Wirtschaft. Betroffene Unternehmen sehen sich völlig
überraschend erheblichen Nachforderungen für mehrere Jahre
ausgesetzt. Da diese nicht vorhersehbar waren, wurden auch keine
Rücklagen gebildet. Solche Nachforderungen können existenzgefährdend
sein, wie die Beispiele der heutigen ZDF-Sendung frontal21
anschaulich zeigen.
bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer fordert daher:
"Dieser existenzbedrohenden neuen Verwaltungspraxis muss umgehend
durch eine Klarstellung des Bundesfinanzministeriums Einhalt geboten
werden. Steuern für das Gemeinwesen hereinzuholen ist absolut in
Ordnung, aber fair, planbar und ohne rückwirkende Überraschungen muss
es sein."
Mit Schreiben vom Oktober 2017 hatte das Bundesfinanzministerium
bereits Stellung zu vergleichbaren Regelungen hinsichtlich
Computersoftware und Datenbanken bezogen. Mit einer entsprechenden
Ergänzung und Klarstellung könnte das Ministerium der deutschen
E-Commerce-Branche schnell nötige Rechtssicherheit und
Verlässlichkeit zurückgeben.
"Sonst bleibt den Unternehmen nur der jahrelange Klageweg vor den
Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof", so Wenk-Fischer weiter.
"Damit würde dem aktiven Bemühen der Bundesregierung zugunsten einer
weiteren Digitalisierung der Wirtschaft ein Bärendienst erwiesen."
Über den bevh
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.
(bevh) ist die Branchenvereinigung der Interaktiven Händler (d.h. der
Online- und Versandhändler). Neben den Versendern sind dem bevh auch
namhafte Dienstleister angeschlossen. Nach Fusionen mit dem
Bundesverband Lebensmittel-Onlinehandel und dem Bundesverband der
Deutschen Versandbuchhändler, repräsentiert der bevh die kleinen und
großen Player und mehr als 75 Prozent des Umsatzes der Branche im
Endkundengeschäft. Der bevh vertritt die Brancheninteressen gegenüber
dem Gesetzgeber sowie Institutionen aus Politik und Wirtschaft.
Darüber hinaus gehören die Information der Mitglieder über aktuelle
Entwicklungen und Trends, die Organisation des gegenseitigen
Erfahrungsaustausches sowie eine fachliche Beratung zu den Aufgaben
des Verbands.
Pressekontakt:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Susan Saß
Tel.: 030 20 61 385 16
Mobil: 0162 252 52 68
susan.sass@bevh.org
Original-Content von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), übermittelt durch news aktuell
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