Umsetzungsstau in der Innovationspolitik: Steuerliche FuE-Förderung dort, wo sie am meisten nützt!
Geschrieben am 27-02-2019 |
Berlin (ots) - Überwiegende Anzahl der OECD-Staaten bietet Firmen
indirekte steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung (FuE),
Deutschland jedoch noch nicht - Wirksamkeit der steuerlichen
Forschungsförderung wissenschaftlich breit belegt - Wirkung bei
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) am stärksten, da diese
besonders von Finanzierungsrestriktionen betroffen sind
Anlässlich der Übergabe des Jahresgutachtens 2019 an
Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert die Expertenkommission
Forschung und Innovation (EFI) die Bundesregierung dazu auf, ihren
Ankündigungen, eine steuerliche FuE-Förderung insbesondere für KMU
einzuführen, nun Taten folgen zu lassen:
"Deutschland sollte Forschung und Entwicklung in KMU steuerlich
fördern und hier zu den meisten anderen Industriestaaten
aufschließen", so der Vorsitzende der Expertenkommission, Prof.
Dietmar Harhoff vom Max-Plack-Institut für Innovation und Wettbewerb.
"Aufgrund der international vorliegenden wissenschaftlichen Nachweise
zu den positiven Effekten dieser Förderung ist das ein Muss und
ergänzt die bestehenden und bewährten direkten
Projektfördermaßnahmen."
Die EFI plädiert dafür, die steuerliche FuE-Förderung zunächst nur
für KMU (bis 249 Beschäftigte) einzuführen, weil gerade diese nach
neueren wissenschaftlichen Untersuchungen "in besonderem Maße von
Finanzierungsproblemen betroffen sind und zudem stark auf steuerliche
Förderung reagieren". Erst nach Vorliegen von Erfahrungen mit dieser
Förderung sollte dann eine stufenweise Ausweitung auf große
Unternehmen geprüft werden.
Die Expertenkommission spricht sich dafür aus, die steuerliche
FuE-Förderung als Steuergutschrift auf die FuE-Personalaufwendungen
auszugestalten, die mit der Lohnsteuer verrechnet wird. Diese
Variante entfaltet eine besonders schnelle Liquiditätswirkung.
Alternativ hierzu wäre auch eine Steuergutschrift im Rahmen der
Ertragsbesteuerung der Unternehmen möglich, die sich aus der Höhe der
FuE-Aufwendungen berechnen würde. Im letztgenannten Fall sollte eine
Umwandlung der Steuergutschrift in eine Direktauszahlung erfolgen,
wenn das Unternehmen keine Steuerschuld aufweist.
Bezüglich der Kosten für diese indirekte steuerliche Förderung
weist der Vorsitzende der Expertenkommission erneut darauf hin, dass
"die vorliegenden Studien zeigen, dass jedem Euro
Steuermindereinnahmen im Mittel zusätzlich mobilisierte private
FuE-Aufwendungen von 1,33 Euro als positive Wirkungen
gegenüberstehen". Mittelfristig, so die Expertenkommission, dürften
zudem Steuermehreinnahmen zu erwarten sein, die die
Steuermindereinnahmen überkompensieren.
Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) mit Sitz in
Berlin leistet seit über zehn Jahren wissenschaftliche
Politikberatung für die Bundesregierung und legt jährlich ein
Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer
Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Wesentliche Aufgabe der EFI ist
es dabei, die Stärken und Schwächen des deutschen Innovationssystems
im internationalen und zeitlichen Vergleich zu analysieren und die
Perspektiven des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland zu
bewerten. Auf dieser Basis entwickelt die EFI Vorschläge für die
nationale Forschungs- und Innovationspolitik.
www.e-fi.de
Für Presseanfragen:
Dr. Helge Dauchert
Leiter der EFI-Geschäftsstelle
E-Mail: helge.dauchert@e-fi.de
Tel: 030 / 322 982 562
Original-Content von: Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, übermittelt durch news aktuell
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