TÜV Rheinland: Ergonomischer Büroarbeitsplatz entlastet Rücken, Nacken und Augen / Tag der Rückengesundheit am 15. März / Auf Bewegung im Arbeitsalltag achten
Geschrieben am 12-03-2019 |
Köln (ots) - Drei Viertel aller Berufstätigen leiden nach Angaben
der DAK-Krankenkasse unter Rückenschmerzen. Dauersitzen und
Bewegungsmangel belasten das Kreuz enorm. "Die Beratung zur
ergonomischen Gestaltung des Büroarbeitsplatzes gehört genauso zur
betriebsärztlichen Betreuung wie die Empfehlung zu Bewegung im
Arbeitsalltag", sagt Arbeitsmedizinerin Dr. Wiete Schramm zum Tag der
Rückengesundheit am 15. März. Die Expertin von TÜV Rheinland berät
zahlreiche Unternehmen und Organisationen in Gesundheitsfragen. Den
rund 21 Millionen Deutschen, die ihren Arbeitstag im Büro verbringen,
helfen ergonomisch gestaltete Schreibtische und Stühle,
Gesundheitsrisiken entgegenzuwirken. "Dynamisches Sitzen ist eine
gute Präventionsmaßnahme. Gleiches gilt für einen Wechsel zwischen
Stehen und Sitzen, beispielsweise durch höhenverstellbare
Schreibtische, die mit einem Handgriff zum Stehtisch umfunktioniert
werden können", erklärt Schramm.
Stundenlanges, starres Sitzen vermeiden
Büroangestellte, die im Laufe eines achtstündigen Bürotages häufig
aufstehen, verhalten sich gesünder als diejenigen, die nur sitzen.
"Mein Tipp: Möglichst viel Bewegung in den Arbeitstag einbauen.
Treppensteigen statt Aufzug fahren, ein Spaziergang in der
Mittagspause, das persönliche Gespräch mit dem Kollegen suchen statt
anzurufen und kleine Bewegungsübungen am Schreibtisch", rät Schramm.
Eine ausschließliche Nutzung von Laptops ist ergonomisch betrachtet
nicht ideal. Längeres Arbeiten mit dem Notebook erfordert eine
Zusatztastatur sowie Maus und Monitor.
Richtiges Licht schützt die Augen
Auch die Beleuchtung ist Teil der Büroergonomie. Schlechte
Beleuchtung kann zu visuellen Überbeanspruchungen führen, die sich
durch Kopfschmerzen, tränende und brennende Augen, Flimmern vor den
Augen oder auch Schlafstörungen bemerkbar machen. Direktblendung
durch Tageslicht oder Leuchten sowie Reflexblendung durch
Spiegelungen auf glänzenden Flächen sollten so weit wie möglich
vermieden werden. Bestandteil der betriebsärztlichen Betreuung ist
auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber dem
Beschäftigten schriftlich anbieten muss. Diese beinhaltet nicht nur
eine sorgfältige Prüfung der Augen und des Sehvermögens, sondern gibt
Beschäftigten auch die Gelegenheit einer Beratung zu Ergonomie und
Bewegungsverhalten. Ziel ist es, gesundheitliche Probleme zu
verhindern, vorhandene Beschwerden zu lindern oder einer
Verschlimmerung vorzubeugen.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitsmedizin bei TÜV
Rheinland.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
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