Stegemann/Thies: Redliche Lebensmittelunternehmer schützen
Geschrieben am 15-03-2019 |
Berlin (ots) - Bundestag beschließt Änderung des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches
Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Erste
Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
(LFGB) beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Albert Stegemann, sowie der Berichterstatter Hans-Jürgen
Thies:
Albert Stegemann: "Wir haben heute klare Transparenzregeln im
Lebensmittelsektor beschlossen. Denn Hygieneverstöße durch schwarze
Schafe können wir nicht durchgehen lassen. Zugleich beweisen wir
Augenmaß, indem wir diejenigen Betriebe schützen, die ordentlich und
sauber arbeiten. Das stellen wir mit der Änderung des LFGB sicher.
Zugleich gewährleisten wir, dass Bagatellfälle ohne gesundheitlich
relevante Auswirkungen nicht veröffentlicht werden müssen. Damit
vermeiden wir unnötige Bürokratie.
Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder die Voraussetzungen
für einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Lebensmittelrechts
ermöglichen. Denn eine bundesweit einheitliche Vorgabe zum
Bußgeldrahmen für einzelne lebensmittelrechtliche Verstöße existiert
bisher nicht. Auf der Länderebene verfügt einzig der Freistaat
Sachsen über einen Bußgeldkatalog. Dies führt zu einer ungleichen
Behandlung von Betrieben - abhängig von ihrem Sitz. Darum fordern die
Koalitionsfraktionen Bund und Länder in einem Entschließungsantrag
mit Nachdruck auf, schnellstmöglich einen bundesweit einheitlichen
Bußgeldkatalog zu schaffen."
Hans-Jürgen Thies: "Mit der Änderung des LFGB setzen wir
fristgerecht einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um und
schützen zugleich die redlichen Lebensmittelunternehmer in unserem
Land. Wir verankern erstmals eine konkrete Löschungsfrist für
behördliche Einträge, die aufgrund von Verstößen gegen das
Lebensmittelrecht im Internet erfolgt sind. Nach sechs Monaten müssen
die behördlichen Informationen gelöscht werden. Dies wird einerseits
dem Verbraucherinteresse nach Transparenz gerecht und andererseits
den Grundrechten der Lebensmittelbetriebe.
Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe haben wir wichtige
Verbesserungen gegenüber dem Gesetzentwurf erreicht, der ursprünglich
von der Bundesregierung vorgelegt wurde. So wird im LFGB
klargestellt, dass eine Veröffentlichung künftig auf
gesundheitsrelevante Verstöße beschränkt wird. Zudem ist der
betroffene Betrieb unverzüglich öffentlich zu entlasten, wenn der
Mangel abgestellt ist. Damit schützen wir unser regional verwurzeltes
mittelständisches Lebensmittelhandwerk vor übermäßigen bürokratischen
Lasten, unberechtigter öffentlicher Anprangerung und Skandalisierung
im Internet."
Hintergrund:
Mit der Vorschrift des § 40 Absatz 1a Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden die
Behörden verpflichtet, Verstöße gegen Hygienevorschriften oder den
Täuschungsschutz zu veröffentlichen, wenn ein Bußgeld von mindestens
350 Euro zu erwarten ist. Das Bundesverfassungsgericht entschied am
21. März 2018, dass diese Veröffentlichungen nur verfassungsgemäß
sind, wenn gesetzlich geregelte Löschungsfristen eingeführt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis
spätestens 30. April 2019 eine Regelung zur Dauer der
Veröffentlichung zu treffen. Dies erfolgt jetzt. Der Gesetzentwurf
zur Änderung des LFGB sieht eine Löschungsfrist von sechs Monaten
vor. Mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erfolgen
weitere Änderungen am LFGB.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
678459
weitere Artikel:
- 16.03. - Europäische Auftakt-Veranstaltung zu den Protesten zur Urheberrechtsreform in Nürnberg Nürnberg (ots) - Wir möchten daran erinnern, dass am 16.03.2019 in
Nürnberg die Auftakt-Veranstaltung zu den europaweiten Protesten
gegen Artikel 11, 12 und 13 der aktuellen Urheberrechtsreform
stattfindet. Die Veranstaltung beginnt um 13:30 Uhr an dem
Kunstobjekt "Straße der Menschenrechte" in Nürnberg (Kornmarkt 5
90402 Nürnberg). Dieser Ort wurde gewählt, da der
Menschenrechtsausschuss der UN einer der Kritiker an der aktuell
anstehenden Urheberrechtsreform der EU ist. So fordert beispielsweise
der UN-Sonderberichterstatter für mehr...
- "Landwirten droht Enteignung durch die Hintertür" / IVA: Umweltbundesamt "bastelt" trotz Kritik der EU weiter an deutschen Sonderwegen Frankfurt/Main (ots) - Leidtragende des andauernden Konflikts
zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsressort in der
Bundesregierung sind abermals die deutschen Landwirte. Jüngstes
Beispiel dafür sind nach Ansicht des Industrieverbands Agrar e. V.
(IVA) Vorstöße des Umweltbundesamts (UBA) bei der
Pflanzenschutzmittel-Zulassung, die auf gravierende Eingriffe in
Eigentumsrechte der Landwirte hinauslaufen.
Dabei geht es um Anwendungsauflagen, die es Landwirten ab 2020
untersagen sollen, 10 Prozent ihrer Ackerfläche in der üblichen mehr...
- Brexit: Pfandbriefbanken begrüßen Gesetzesänderung zur Sicherstellung des Pfandbriefgeschäfts in Großbritannien nach einem Austritt aus der EU Berlin (ots) -
- Bundesrat verabschiedet Brexit-Steuerbegleitgesetz und stellt
damit Deckungsfähigkeit britischer Deckungswerte sicher
- Anpassungen des Pfandbriefgesetzes regeln Bestandsschutz und
Neugeschäft für britische Deckungswerte, Großbritannien und
Nordirland als Drittländer in das Gesetz aufgenommen
Der Bundesrat hat heute das Brexit-Steuerbegleitgesetz
verabschiedet. Es enthält unter anderem Änderungen am
Pfandbriefgesetz, die die Deckungsfähigkeit britischer Deckungswerte
auch nach einem Brexit mehr...
- BVR: Erkenntnisse des BMF-Gutachtens zu Finanzmarktreformen sind richtig und bestätigen: Die Politik muss nun handeln Berlin (ots) - Zum heute vom Bundesministerium der Finanzen (BMF)
vorgelegten wissenschaftlichen Gutachten "Evaluierung gesamt- und
finanzwirtschaftlicher Effekte der Reformen europäischer
Finanzmarktregulierung im deutschen Finanzsektor seit der
Finanzkrise" erklärt Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR):
"Das Gutachten trifft in seinen Ergebnissen den Punkt: Insgesamt
sorgt die Regulierung im Nachgang der Finanzmarktkrise für mehr
Stabilität, aber es gibt mehr...
- ARD-Mittagsmagazin: BAMF räumt Strafanzeigen gegen Sprachschulen ein Berlin (ots) - Nach Recherchen des ARD-Mittagsmagazins hat das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Nachfrage
bestätigt, inzwischen selbst drei Strafanzeigen gegen Sprachschulen
gestellt zu haben.
Dabei geht es vor allem um Urkundenfälschung und Betrug. Insider
sprachen von einer "Gelddruckmaschine für Sprachschulen". Sie
berichteten dem Mittagsmagazin von Teilnehmern, die nicht zum
Unterricht erschienen sind, die aber als Karteileichen geführt
werden und für die das BAMF zahlt. Auch seien Dozenten schlecht oder mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|