"Das Ziel heißt Inklusion" / Vor zehn Jahren hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet / IB setzt sich für Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein
Geschrieben am 25-03-2019 |
Frankfurt am Main (ots) - Vor zehn Jahren, am 26. März 2009, hat
Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
unterzeichnet und sich damit noch einmal ausdrücklich dazu bekannt,
dass auch Menschen mit Behinderungen in den "vollen und
gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten"
kommen sollen. Nach Ansicht des IB gibt es bei der Umsetzung dieser
Forderung auch bei uns in Deutschland noch viele
Verbesserungsmöglichkeiten bei der Teilhabe von Menschen mit
Behinderung.
"Die in der Konvention aufgestellten Forderungen bedeuten, dass
wir die Inklusion von Menschen mit Behinderung tatkräftig angehen
müssen", sagt die Präsidentin des Internationalen Bundes, Petra
Merkel. "Unser Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft zu fördern. Das
betrifft sowohl das soziale Leben als auch die Integration in den
Arbeitsmarkt. Deshalb sind wir beispielsweise der Ansicht, dass es
Vielfalt bei den Angeboten zur Integration in den Arbeitsmarkt geben
muss." Aktuell sind mehr als 300.000 Menschen mit Behinderung in
einer Werkstatt beschäftigt. Der IB setzt sich dafür ein, dass diese
Zahl sinkt und mehr Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz auf
dem ersten Arbeitsmarkt finden. "Das seit dem Jahr 2016 geltende
Bundesteilhabegesetz war eine der größten Sozialreformen in der
Geschichte unseres Landes", stellt Petra Merkel fest, "und ist ein
gute Grundlage für eine wirkungsvolle Inklusion. Als Folge des
Gesetzes wird sich die Angebotslandschaft für Menschen mit
Behinderung in vielen Bereichen deutlich verbessern", ist sie
überzeugt.
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert
auch einen barrierefreien Zugang zu Bildung und mehr Angebote im
Bereich Arbeit und Beschäftigung. "Werkstätten sind für manche
Menschen mit Behinderung notwendig und sinnvoll. Unserer Ansicht nach
muss es aber Alternativen geben, um dem im Bundesteilhabegesetz
garantierten Wunsch- und Wahlrecht auch Rechnung zu tragen", so Petra
Merkel. "Heute muss es um die Frage gehen, wie diese Menschen in den
ersten Arbeitsmarkt integriert werden können. In den vergangenen zehn
Jahren ist die Quote von Beschäftigten mit Schwerbehinderung
lediglich von 3,9 auf 4,1 Prozent gestiegen. "Diese Entwicklung ist
enttäuschend", findet die IB-Präsidentin. Der Arbeitsmarkt für
Menschen mit Behinderung ist nach wie vor eine Sonderwelt.
Deutschland ist immer noch weit entfernt vom Ziel einer inklusiven
Gesellschaft.
Die Vermittlungsquote der Werkstätten von Menschen mit Behinderung
in den ersten Arbeitsmarkt liegt lediglich bei rund einem Prozent.
Das Bundesteilhabegesetz bietet Möglichkeiten, die der IB mit seiner
großen Erfahrung bei der Integration von Menschen mit völlig
unterschiedlichen Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt
konsequent nutzen wird. Das Budget für Arbeit soll durch finanzierte
Assistenzleistungen und Lohnkostenzuschüsse Anreize für Arbeitgeber
schaffen, Menschen mit Behinderung einzustellen.
Die Behindertenrechtskonvention hat dazu beigetragen, dass wir
mehr über Barrierefreiheit und Teilhabe diskutieren und die Ziele
deutlicher werden. Nötig ist auch ein gesellschaftliches Umdenken.
"Der IB wird weiterhin seinen Teil dazu beitragen, dass wir der
inklusiven Gesellschaft näher kommen und Menschen mehr Teilhabe
ermöglichen", verspricht die IB-Präsidentin.
Pressekontakt:
Internationaler Bund
Pressestelle
Dirk Altbürger
Tel. +49 69 94545112 u. +49 171 5124323
dirk.altbuerger@ib.de
Original-Content von: Internationaler Bund, übermittelt durch news aktuell
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